Die gesetzliche Pflegeversicherung (SPV) ist in Deutschland eine Pflichtversicherung und seit 1995 im SGB XI verankert. Jeder in der GKV Versicherte ist automatisch auch in der sozialen Pflegeversicherung versichert, PKV-Versicherte schließen eine private Pflegepflichtversicherung ab. Als Arzt mit PKV-Schutz müssen Sie sicherstellen, dass Ihr privater Pflegevertrag den gesetzlichen Mindestleistungen entspricht.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Pflegeversicherungspflicht gilt für alle, unabhängig ob GKV oder PKV (§ 23 SGB XI)
  • Beitragssatz 2025 in der SPV: 3,4 Prozent (Kinderlose: 4,0 Prozent) des beitragspflichtigen Einkommens
  • Private Pflegepflichtversicherung muss mindestens die Leistungen der SPV abbilden

Ausführliche Antwort

Die Pflegeversicherung definiert fünf Pflegegrade, die den Hilfebedarf eines Menschen abbilden. Pflegegrad 1 entspricht geringer Beeinträchtigung (12,5 bis 27 Punkte), Pflegegrad 5 schwerster Beeinträchtigung (90 bis 100 Punkte). Die Leistungshöhe steigt mit dem Pflegegrad: Für vollstationäre Pflege in Pflegegrad 5 zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 2025 monatlich bis zu 2.005 Euro als Pflegesachleistung.

Ärzte in der PKV zahlen ihren privaten Pflegeversicherungsbeitrag direkt an den jeweiligen Versicherer. Die Prämien für private Pflegepflichtversicherungen sind im Vergleich zur SPV-Pflichtversicherung meist günstiger, da die Leistungsgesetze den Mindeststandard vorgeben. Wer darüber hinausgehenden Schutz möchte, kann eine Pflegetagegeld- oder Pflegerentenversicherung abschließen.

Besonders für Ärzte, die eine Praxis aufgebaut und Vermögen angesammelt haben, ist die Pflegelücke relevant: Die Pflegeversicherung deckt im Schnitt nur 40 bis 50 Prozent der tatsächlichen Heimkosten. Die Differenz muss aus eigenem Vermögen oder privaten Ergänzungsversicherungen finanziert werden.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

PKV-versicherte Ärzte sollten ihren Pflegevertrag auf die aktuellen gesetzlichen Leistungsniveaus prüfen und eine Pflegezusatzversicherung in Betracht ziehen. Ärzteversichert berät dabei, welche Ergänzungsbausteine die Pflegelücke sinnvoll schließen.

Quellen und weiterführende Informationen

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