Der PKV-Notlagentarif ist ein gesetzlich vorgeschriebener Tarif, in den PKV-Versicherte wechseln, die ihre Beiträge für mindestens zwei Monate nicht gezahlt haben. Er bietet nur noch Mindestschutz für akute Erkrankungen und Schmerzzustände sowie Leistungen für Schwangere und Neugeborene. Der Beitrag im Notlagentarif beträgt etwa 100 bis 150 Euro monatlich. Sobald ausstehende Beiträge ausgeglichen sind, kehrt der Versicherte in seinen ursprünglichen Tarif zurück.
Hintergrund
Der Notlagentarif wurde 2013 eingeführt, um Versicherte, die in Beitragsrückstand geraten sind, nicht vollständig ohne Krankenversicherungsschutz zu lassen. Ausstehende Beiträge werden dem Versicherten weiter berechnet und können erhebliche Schuldenberge aufbauen. Schuldnerberatung und ggf. Stundungsvereinbarungen können helfen, aus dem Notlagentarif herauszukommen. Der Notlagentarif ist kein dauerhaftes Modell, sondern eine Überbrückungslösung. Im Notlagentarif aufgelaufene Beitragsrückstände werden nach Ausgleich mit Zinsen verrechnet. Wer sich in dieser Situation befindet, sollte professionelle Schuldnerberatung in Anspruch nehmen.
Praktische Hinweise für Ärzte
Ärzte in finanziellen Schwierigkeiten sollten frühzeitig das Gespräch mit ihrer PKV suchen und Stundungsoptionen prüfen, bevor sie in den Notlagentarif fallen. Ärzteversichert empfiehlt eine ausreichende Liquiditätsreserve, um auch in Krisenzeiten die PKV-Beiträge zahlen zu können.
Regelmäßige Überprüfungen des gesamten Versicherungsschutzes gehören zur professionellen Praxisführung. Ärzteversichert bietet Ärzten eine strukturierte Jahresanalyse aller relevanten Versicherungsverträge an und deckt dabei Lücken und Einsparpotenziale auf. Ein unverbindliches Erstgespräch hilft, die eigene Absicherung systematisch zu bewerten und gezielt zu optimieren.
Quellen
- PKV-Verband: Notlagentarif
- BaFin: PKV Notlagentarif
- Verbraucherzentrale: PKV-Schulden und Notlagentarif
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