Der PKV-Standardtarif ist ein gesetzlich geregelter Auffangtarif für ältere oder einkommensschwache PKV-Versicherte, die ihren bisherigen Tarif finanziell nicht mehr tragen können.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Der Standardtarif nach § 257 VVG bietet Leistungen auf GKV-Niveau bei einem Beitrag, der den GKV-Höchstbeitrag nicht übersteigt (2025: rund 390 Euro monatlich).
- Anspruch haben PKV-Versicherte, die mindestens 55 Jahre alt sind und bestimmte Einkommensgrenzen unterschreiten.
- Der Wechsel in den Standardtarif ist beim bestehenden Versicherer möglich, ohne neue Gesundheitsprüfung.
Ausführliche Antwort
Der PKV-Standardtarif wurde geschaffen, um ältere PKV-Versicherte zu schützen, die durch steigende Beiträge finanziell überfordert werden. Die Leistungen entsprechen dem GKV-Standard: Krankenhausbehandlung im Mehrbettzimmer, ärztliche Behandlung zu GKV-Sätzen, kein Chefarzt, keine Einzelzimmerleistung.
Für Ärzte, die selbst PKV-versichert sind und im Alter auf den Standardtarif angewiesen sein könnten, ist dieser eine wichtige Absicherungsoption. Da der Beitrag auf den GKV-Höchstbeitrag gedeckelt ist, bietet er finanzielle Planungssicherheit im Rentenalter.
Wer den Standardtarif in Anspruch nehmen möchte, muss entweder 55 Jahre alt sein, berentet sein oder nachweisen, dass der aktuelle PKV-Beitrag mehr als 50 Prozent des Nettoeinkommens beträgt. Der Antrag wird beim bestehenden PKV-Versicherer gestellt.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Ärzteversichert empfiehlt, den Standardtarif als Sicherheitsnetz zu verstehen, nicht als Ziel. Ärzte, die frühzeitig Beitragsentlastungsmaßnahmen nutzen und ausreichend private Vorsorge betreiben, werden den Standardtarif nie benötigen. Wer jedoch absehbar im Alter finanzielle Engpässe haben könnte, sollte sich mit diesem Instrument vertraut machen.
Quellen und weiterführende Informationen
- PKV Verband – Standardtarif
- BaFin – PKV-Standardtarif Verbraucherinformation
- Gesetze im Internet – VVG § 257
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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