Der PKV-Tarifwechsel nach § 204 VVG erlaubt es Versicherten, innerhalb desselben Unternehmens in einen günstigeren oder leistungsstärkeren Tarif zu wechseln. Dies ist eine wichtige Option zur Kostenkontrolle.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Das Wechselrecht nach § 204 VVG gilt nur innerhalb des bestehenden PKV-Unternehmens, nicht zu einem anderen Anbieter.
  • Beim Wechsel in einen gleichwertigen Tarif werden die Altersrückstellungen vollständig mitgenommen.
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung beim Wechsel in gleichwertige Tarife, jedoch Gesundheitsprüfung bei Höherstufung auf umfangreichere Leistungen.

Ausführliche Antwort

Der PKV-Tarifwechsel ist für Ärzte in mehreren Situationen relevant: wenn der aktuelle Tarif zu teuer geworden ist, wenn der Selbstbehalt gesenkt werden soll oder wenn bessere Leistungen gewünscht werden. Bei einem Wechsel innerhalb des Unternehmens werden die aufgebauten Altersrückstellungen vollständig in den neuen Tarif übertragen, was einen Wechselvorteil gegenüber einem Neuabschluss bei einem anderen Anbieter darstellt.

Bei einem Wechsel in einen günstigeren Tarif mit vergleichbarem Leistungsumfang ist keine Gesundheitsprüfung notwendig. Soll der Tarif auf umfangreichere Leistungen erweitert werden (z.B. höhere Selbstbehaltstoleranz aufheben, Chefarztbehandlung hinzunehmen), kann der Versicherer eine Gesundheitsprüfung verlangen und Risikozuschläge erheben.

Praktisch: Ein Arzt mit einem Tarif von 700 Euro monatlich und hohem Selbstbehalt (1.500 Euro jährlich) kann durch einen Wechsel in einen günstigeren Unternehmenstarif mit 400 Euro und gleichem Selbstbehalt die monatlichen Kosten um 300 Euro reduzieren. Die Anfrage beim Versicherer ist kostenlos und unverbindlich.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Ärzteversichert empfiehlt, vor einem Tarifwechsel die Leistungsunterschiede genau zu vergleichen. Günstigere Tarife innerhalb desselben Unternehmens können Einschränkungen bei Behandlungswahl, Wahlleistungen oder Auslandsschutz enthalten. Ein unabhängiger Berater hilft, die richtige Entscheidung zu treffen.

Quellen und weiterführende Informationen

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