Die GKV ist gesetzlich verpflichtet, Präventions- und Gesundheitsförderungsleistungen anzubieten. Dazu gehören Zuschüsse zu Fitnesskursen, Rauchentwöhnung, Ernährungsberatung, Stressbewältigung und Hautkrebs-Screening. Die Präventionsleistungen sind im Präventionsgesetz von 2015 geregelt und wurden seitdem ausgebaut. Jede Krankenkasse hat einen individuellen Leistungskatalog, der über die gesetzlichen Mindestleistungen hinausgehen kann.
Hintergrund
Der GKV-Spitzenverband koordiniert die Präventionsleistungen und stellt Leitfäden für die Qualitätssicherung bereit. Ärzte spielen eine wichtige Rolle als Empfehler von Präventionsmaßnahmen. Betriebliche Gesundheitsförderung ist ein wachsendes Feld, in dem Arztpraxen als Kooperationspartner auftreten können. Früherkennungsuntersuchungen nach den Krebsfrüherkennungs-Richtlinien gehören ebenfalls zur gesetzlichen Prävention. Ärzte, die Präventionskurse empfehlen, sollten sicherstellen, dass diese von der GKV zertifiziert sind. Nur dann können die Kassen die Kosten erstatten und Patienten profitieren vollständig.
Praktische Hinweise für Ärzte
Ärzte sollten Patienten aktiv auf GKV-Präventionsleistungen hinweisen und präventive Beratung als Teil der Gesundheitsversorgung verstehen. Ärzteversichert empfiehlt, auch die eigene Gesundheitsprävention ernst zu nehmen und einen ausreichenden Krankentagegeldschutz für den Fall zu haben, dass eigene Erkrankungen den Praxisbetrieb beeinträchtigen.
Regelmäßige Überprüfungen des gesamten Versicherungsschutzes gehören zur professionellen Praxisführung. Ärzteversichert bietet Ärzten eine strukturierte Jahresanalyse aller relevanten Versicherungsverträge an und deckt dabei Lücken und Einsparpotenziale auf. Ein unverbindliches Erstgespräch hilft, die eigene Absicherung systematisch zu bewerten und gezielt zu optimieren.
Quellen
- GKV-Spitzenverband: Prävention und Gesundheitsförderung
- Bundesgesundheitsministerium: Präventionsgesetz
- G-BA: Präventionsleistungen und Richtlinien
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →