Eine eigene Arztpraxis ist nicht nur ein Arbeitsplatz, sondern auch ein Vermögenswert. Bei gut geführter Praxis entsteht über die Jahre ein veräußerbares Unternehmen, das beim Verkauf erhebliche Erlöse erzielen kann.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Der Verkehrswert einer Allgemeinarztpraxis liegt je nach Umsatz und Lage bei 100.000 bis 400.000 Euro, Facharztpraxen erzielen häufig 200.000 bis 800.000 Euro.
  • Der Praxiswert setzt sich aus materiellem Wert (Geräte, Einrichtung) und immateriellem Wert (Patientenstamm, Goodwill) zusammen.
  • Eine gut strukturierte Praxis kann beim Verkauf einen Kaufpreis von bis zu 60 bis 80 Prozent des Jahresumsatzes erzielen.

Ausführliche Antwort

Die Praxis als Kapitalanlage zu verstehen bedeutet, sie nicht nur medizinisch, sondern auch betriebswirtschaftlich zu führen. Hohe Profitabilität, gut dokumentierte Patientenstammzahlen, moderne Geräte und eine funktionierende Praxisorganisation erhöhen den Verkaufswert erheblich. Investitionen in neue Geräte erhöhen kurzfristig die Abschreibungen, aber langfristig den Praxiswert.

Beim Praxisverkauf werden zwei Bewertungsmethoden angewandt: die modifizierte Ertragswertmethode nach der Ärztekammer-Empfehlung sowie das Substanzwertverfahren. Die Ertragswertmethode berechnet den Goodwill aus den Durchschnittsumsätzen der letzten drei Jahre, multipliziert mit einem Faktor von 0,3 bis 0,6. Der Substanzwert umfasst alle materiellen Güter abzüglich Abschreibungen.

Wer die Praxis in einer Eigentümerimmobilie betreibt, hat einen doppelten Vermögenswert: sowohl die Praxis selbst als auch die Immobilie können separat bewertet und veräußert werden. Praxisimmobilien in gesundheitlichen Versorgungsstrukturen erzielen oft Preise von 1.500 bis 3.500 Euro pro Quadratmeter.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Ärzteversichert empfiehlt Praxisinhabern, spätestens fünf Jahre vor dem geplanten Verkauf mit der Nachfolgeplanung zu beginnen. Zu diesem Zeitpunkt ist noch genug Zeit, den Praxiswert aktiv zu steigern und eine geordnete Übergabe zu gestalten. Gleichzeitig sollte die Praxisversicherung auf eventuelle Übergangsrisiken beim Eigentümerwechsel geprüft werden.

Quellen und weiterführende Informationen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →