Praxis-Apps ermöglichen es Patienten, Termine zu buchen, Formulare auszufüllen, Befunde abzurufen und mit der Praxis zu kommunizieren, ohne die Praxis direkt anrufen zu müssen. Für Arztpraxen reduzieren sie den Telefonaufwand und verbessern die Patientenbindung. Die Integration mit dem Praxisverwaltungssystem (PVS) und die DSGVO-konforme Datenspeicherung sind zentrale Anforderungen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Praxis-Apps müssen DSGVO-konform gestaltet sein, mit Datenspeicherung auf deutschen oder EU-Servern und expliziter Einwilligung der Patienten
  • Die Integration in das PVS (z. B. via HL7 FHIR oder proprietäre Schnittstellen) entscheidet über den tatsächlichen Nutzen
  • Anbieter wie Doctolib, Samedi, Jameda oder Doctorly bieten Lösungen mit unterschiedlichem Funktionsumfang an

Ausführliche Antwort

Praxis-Apps lassen sich in drei Kategorien einteilen: reine Terminbuchungs-Apps, umfassende Patientenkommunikations-Plattformen und vollintegrierte digitale Praxissysteme. Terminbuchungs-Apps (z. B. Doctolib, Samedi) erlauben Patienten, Termine rund um die Uhr selbst zu buchen, was den Praxisbetrieb auch außerhalb der Sprechzeiten zugänglich macht. Praxen berichten von 30 bis 60 Prozent Reduktion des Telefonvolumens nach Einführung einer Onlineterminbuchung.

Erweiterte Praxis-Apps bieten zusätzlich sichere Kommunikation zwischen Arzt und Patient (verschlüsselte Nachrichten), digitale Anamnesebögen (die der Patient vor dem Termin ausfüllt), Befundkommunikation (z. B. Laborergebnisse) und Erinnerungsfunktionen für Folgeuntersuchungen. Diese Funktionen sind besonders in Praxen mit chronisch Kranken (Diabetologie, Kardiologie, Psychiatrie) wertvoll, wo regelmäßige Kontakte und Verlaufskontrollen anfallen.

Für die technische Integration ist die Schnittstelle zum PVS entscheidend: Nur wenn Termine aus der App direkt in den Praxiskalender übernommen werden und Patientendaten nicht doppelt gepflegt werden müssen, entsteht echter Effizienzgewinn. Die Datenschutz-Grundverordnung erfordert, dass Patienten in die App-Nutzung explizit einwilligen, und die App-Anbieter müssen Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) nach Art. 28 DSGVO abschließen.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Praxis-Apps verarbeiten sensible Gesundheitsdaten und sind damit ein attraktives Ziel für Datenpannen und Hackerangriffe. Ärzteversichert empfiehlt, bei der Einführung einer Praxis-App gleichzeitig eine Cyber-Versicherung zu überprüfen oder abzuschließen, die auch Schäden aus Datenpannen bei angebundenen Drittanbieter-Apps absichert.

Quellen und weiterführende Informationen

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