Die Praxis-Inventarversicherung schützt das gesamte bewegliche Eigentum einer Arztpraxis gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl und weitere Gefahren. Sie ist für jeden niedergelassenen Arzt eine der grundlegenden Pflichtversicherungen und sollte auf Neuwertbasis abgeschlossen werden.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Versichert sind Einrichtungsgegenstände, medizinische Geräte, EDV-Ausstattung und Warenvorräte
  • Neuwertversicherung verhindert Unterversicherung bei steigenden Gerätepreisen
  • Zusatzbaustein für elektronische Geräte (All-Risk) deckt auch Bedienungsfehler und Kurzschlüsse ab

Ausführliche Antwort

Eine typische Allgemeinarztpraxis hat einen Inventarwert von 80.000 bis 150.000 Euro, Fachpraxen mit bildgebender Diagnostik oder Laser können Werte von über 500.000 Euro erreichen. Die Inventarversicherung deckt klassischerweise Feuer, Blitz, Explosion, Leitungswasser, Sturm und Einbruchdiebstahl ab. Viele Policen schließen jedoch Schäden durch einfachen Diebstahl oder Fahrlässigkeit aus, weshalb die genaue Lektüre der Versicherungsbedingungen entscheidend ist.

Elektronische Anlagen wie Ultraschallgeräte, Röntgentechnik oder Praxisverwaltungssysteme sind besonders schadensanfällig und sollten über eine separate Elektronikversicherung oder einen All-Risk-Zusatz abgesichert werden. Diese deckt auch Bedienungsfehler, Überspannung und Kurzschluss ab, die in der Standardpolice ausgeschlossen sind.

Unterversicherung ist das häufigste Problem: Wird der Inventarwert bei Abschluss zu niedrig angegeben, erstattet der Versicherer im Schadenfall nur anteilig. Ein regelmäßiger Wertabgleich, etwa alle drei Jahre, oder eine Gleitende Neuwertklausel verhindert dieses Problem.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Praxisinhaber sollten bei der Inventarversicherung darauf bestehen, dass medizinische Geräte explizit aufgeführt oder durch eine Elektronikversicherung mitversichert sind. Ärzteversichert prüft bestehende Policen auf Unterversicherungsrisiken und hilft beim Aufbau eines lückenlosen Sachversicherungsschutzes.

Quellen und weiterführende Informationen

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