Die Praxis-Nachfolgeplanung sollte idealerweise fünf bis sieben Jahre vor dem geplanten Ruhestand beginnen. Eine frühzeitige Planung sichert einen optimalen Verkaufspreis und ermöglicht eine geordnete Übergabe, die Patienten, Mitarbeiter und den Übergebenden schützt.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Frühzeitige Bewertung der Praxis ist die Grundlage jeder Nachfolgeplanung
  • KV und Ärztekammern vermitteln Nachfolgeinteressenten kostenlos
  • Steuerliche und versicherungsrechtliche Aspekte der Praxisübertragung rechtzeitig klären

Ausführliche Antwort

Der erste Schritt der Nachfolgeplanung ist eine Praxisbewertung. Kassenarztpraxen werden üblicherweise nach dem Ertragswertverfahren bewertet, wobei der Goodwill (immaterieller Wert) neben dem Inventarwert berücksichtigt wird. Typische Kaufpreise liegen bei 0,3 bis 1,0-fachen des Jahresumsatzes, in Regionen mit Unterversorgung auch höher. Spezialisierte Unternehmensberater wie PricewaterhouseCoopers Healthcare oder Oberender unterstützen bei der Bewertung.

Nachfolger können über die Praxisbörsen der Kassenärztlichen Vereinigungen, die Ärztekammern und private Plattformen gesucht werden. Die KV kann in vielen Fällen auch Zulassungsübertragungen oder Anstellungsgenehmigungen koordinieren. Bei Facharztpraxen mit beschränkten Kassenarztsitzen ist eine rechtzeitige Abstimmung mit dem Zulassungsausschuss essenziell.

Steuerlich entsteht beim Verkauf einer Praxis ein Veräußerungsgewinn, der nach § 16 EStG begünstigt besteuert wird. Der Praxisinhaber sollte frühzeitig mit einem Steuerberater prüfen, wann und wie der Verkauf am günstigsten gestaltet werden kann.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Während des Übergabeprozesses müssen Versicherungsverträge angepasst werden: Die Berufshaftpflicht gilt für Behandlungsfehler, die auch nach der Übergabe noch geltend gemacht werden können. Ärzteversichert berät zur Nachhaftungsversicherung und koordiniert den gesamten Versicherungsübergang bei der Praxisabgabe.

Quellen und weiterführende Informationen

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