Bei der Praxisabgabe überträgt ein niedergelassener Arzt seine Praxis an einen Nachfolger, entweder durch Verkauf, Schenkung oder Einbringung in eine Gemeinschaftspraxis. Der Prozess umfasst die Bewertung des Praxiswerts, die Suche nach einem geeigneten Nachfolger sowie die formale Zulassungsübertragung bei der Kassenärztlichen Vereinigung. Eine rechtzeitige Planung von mindestens zwei bis drei Jahren vor dem geplanten Übergabetermin ist empfehlenswert. Ohne sorgfältige Vorbereitung drohen erhebliche finanzielle und rechtliche Nachteile.
Hintergrund
In Deutschland stehen nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung jährlich tausende Praxen vor einem Generationswechsel. Der Kassenzulassungsausschuss entscheidet über die Nachbesetzung von Vertragsarztsitzen und ob ein Sitz überhaupt fortgeführt werden darf. Der Praxiswert setzt sich aus dem materiellen Wert (Inventar, Geräte) und dem immateriellen Wert (Patientenstamm, Goodwill) zusammen. Steuerlich kann der Veräußerungsgewinn unter bestimmten Voraussetzungen vergünstigt besteuert werden. Außerdem sind Nachhaftungsrisiken zu beachten, denn für Behandlungsfehler die vor der Übergabe entstanden sind haftet weiterhin der abgebende Arzt.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Beginnen Sie die Nachfolgeplanung mindestens drei Jahre vor der gewünschten Abgabe und nutzen Sie die Nachfolgebörsen der Kassenärztlichen Vereinigungen.
- Lassen Sie den Praxiswert von einem spezialisierten Gutachter oder Steuerberater ermitteln.
- Klären Sie mit einem Anwalt, welche Verträge (Mietvertrag, Geräteleasing, Arbeitsverträge) auf den Nachfolger übergehen oder gekündigt werden müssen.
- Beachten Sie Nachhaftungsrisiken und prüfen Sie, ob Ihre Berufshaftpflichtversicherung auch nach der Abgabe für frühere Behandlungen Schutz bietet.
- Ärzteversichert hilft Ihnen, den Versicherungsschutz für die Übergangsphase und die Zeit nach der Abgabe passend zu gestalten.
- Informieren Sie sich über steuerliche Freibeträge nach den §§ 16 und 34 EStG für den Veräußerungsgewinn.
Quellen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: Praxisabgabe und Nachfolge
- Bundesärztekammer: Hinweise zur Praxisübergabe
- Bundesministerium der Finanzen: Steuerliche Behandlung von Praxisveräußerungen
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