Die Praxisbewertung ist der Ausgangspunkt für jeden Praxiskauf oder jede Praxisübergabe. Sie bestimmt, was ein Käufer für die Praxis bezahlen soll, und setzt sich aus materiellen Werten und immateriellen Werten (Goodwill) zusammen. Standardisierte Verfahren wie die modifizierte Ertragswertmethode der KBV liefern eine anerkannte Grundlage.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die KBV-Ertragswertmethode ist das in Deutschland am häufigsten verwendete Bewertungsverfahren
- Goodwill-Anteil am Kaufpreis beträgt typischerweise 20 bis 60 Prozent des Praxiswerts
- Substanzwert (Inventar, Geräte, Einrichtung) wird separat zum Zeitwert bewertet
Ausführliche Antwort
Die modifizierte Ertragswertmethode der KBV berechnet den Praxiswert auf Basis des bereinigten durchschnittlichen Jahresgewinns der letzten drei Jahre. Dieser wird mit einem Kapitalisierungsfaktor (in der Regel 1 bis 2, fachrichtungsabhängig) multipliziert. Dabei werden außerordentliche Einnahmen und Ausgaben bereinigt, und ein kalkulatorischer Arztlohn wird abgezogen, der dem Gehalt eines angestellten Arztes entspricht. Das Ergebnis spiegelt wider, was die Praxis als eigenständiges Wirtschaftsgut "verdient".
Der Goodwill umfasst den immateriellen Wert der Praxis: Patientenstamm, Standort, Ruf, eingespielte Mitarbeiter und bestehende Lieferantenbeziehungen. Für einen Käufer ist der Goodwill das zentrale Kaufargument, da er sofortigen Zugang zu einem funktionierenden Betrieb gewährt. Je stabiler die Fallzahlen und je loyaler der Patientenstamm, desto höher der Goodwill.
Neben dem Ertragswert muss der Substanzwert ermittelt werden: alle Praxisgeräte, Einrichtungsgegenstände, Verbrauchsmaterialien und IT-Systeme werden zum Zeitwert bewertet. Ältere Geräte nahe dem Lebensende werden entsprechend niedriger angesetzt. Käufer und Verkäufer beauftragen oft unabhängige Sachverständige (z.B. Steuerberater oder spezialisierte Unternehmensberatungen) für eine neutrale Bewertung.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Praxisinhaber, die ihre Praxis in den nächsten Jahren übergeben wollen, sollten rechtzeitig mit der Dokumentation der Erträge und der Pflege des Patientenstamms beginnen, da beides den Praxiswert maßgeblich beeinflusst. Ärzteversichert empfiehlt, im Rahmen der Praxisübergabe auch alle Versicherungsverträge auf Übertragbarkeit zu prüfen und den Nachfolger optimal abzusichern.
Quellen und weiterführende Informationen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Praxisbewertung
- Bundesfinanzministerium – Unternehmensbewertung und Steuer
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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