Die Praxisgründung bezeichnet den Prozess, mit dem ein Arzt eine eigene niedergelassene Praxis aufbaut und in Betrieb nimmt. Sie beginnt mit der Bedarfsplanung und Standortwahl, führt über die Beantragung einer Kassenzulassung bei der Kassenärztlichen Vereinigung und endet mit der Eröffnung und dem laufenden Betrieb. Der Prozess dauert in der Regel mehrere Monate und erfordert Vorbereitungen in rechtlicher, betriebswirtschaftlicher und versicherungstechnischer Hinsicht. Eine strukturierte Vorbereitung erhöht die Erfolgschancen erheblich.

Hintergrund

In Deutschland ist die Niederlassung als Vertragsarzt an die Bedarfsplanung der Kassenärztlichen Vereinigungen gebunden. In überversorgten Gebieten ist eine Neuzulassung nur eingeschränkt möglich, in unterversorgten Gebieten wird sie aktiv gefördert. Neben der KV-Zulassung sind Eintragung ins Arztregister, Approbation, Meldung beim Gesundheitsamt sowie ggf. eine Betriebserlaubnis für Röntgengeräte erforderlich. Die Kosten einer Praxisgründung liegen je nach Fachrichtung und Ausstattung zwischen 100.000 und 500.000 Euro. Gleichzeitig müssen alle Pflichtversicherungen vor der Eröffnung abgeschlossen sein.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Beantragen Sie die Zulassung rechtzeitig bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung und informieren Sie sich über freie Arztsitze in Ihrer Wunschregion.
  • Holen Sie Beratung bei der Existenzgründungsberatung Ihrer KV ein, viele bieten kostenlose Erstberatungen an.
  • Schließen Sie vor Eröffnung zwingend eine Berufshaftpflichtversicherung, eine Praxisinhaltsversicherung und eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab.
  • Planen Sie ein Startkapital für mindestens sechs Monate Betriebskosten ohne eigenes Gehalt ein.
  • Ärzteversichert begleitet Sie beim Aufbau eines vollständigen und bedarfsgerechten Versicherungsschutzes für Ihre neue Praxis.
  • Wählen Sie Praxissoftware und Abrechnungssystem frühzeitig aus, damit Sie ab dem ersten Tag reibungslos abrechnen können.

Quellen


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