Die Optimierung der Privatabrechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zielt darauf ab, alle erbrachten Leistungen vollständig, korrekt und mit angemessenen Steigerungsfaktoren abzurechnen. Viele Ärzte verschenken durch nicht abgerechnete Leistungen oder zu niedrige Steigerungsfaktoren erhebliche Einnahmen. Eine systematische Überprüfung der Abrechnungsgewohnheiten kann die Privatliquidation ohne Mehrarbeit deutlich steigern. Dabei gilt: Jede Abrechnung muss medizinisch korrekt und nachvollziehbar begründet sein.
Hintergrund
Die GOÄ definiert für jede ärztliche Leistung einen Gebührenrahmen zwischen einfachem und dreifachem (bei bestimmten Leistungen 2,3-fachem) Steigerungsfaktor. Wählt der Arzt einen Faktor über dem Schwellenwert von 2,3, muss er dies schriftlich begründen. Analoge Bewertungen nach § 6 Abs. 2 GOÄ ermöglichen die Abrechnung neuerer Methoden, die noch nicht in der veralteten GOÄ von 1996 gelistet sind. Häufige Fehler sind die Nichtabrechnung von Zuschlägen (z.B. für Nacht- oder Sofortleistungen), das Vergessen von Beratungsleistungen und die fehlerhafte Kombination von Leistungsziffern. Die Privatliquidation muss dem Patienten als Rechnung ausgestellt werden und bestimmte Formvorschriften einhalten.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Schulen Sie Ihr Praxisteam regelmäßig in der GOÄ-konformen Abrechnung und nutzen Sie Abrechnungssoftware mit eingebautem Regelwerk.
- Prüfen Sie systematisch, ob alle erbrachten Leistungen, Zuschläge und Materialkosten vollständig erfasst werden.
- Nutzen Sie Analogziffern für innovative Leistungen und dokumentieren Sie die medizinische Begründung sorgfältig.
- Lassen Sie Ihre Abrechnung regelmäßig von einem spezialisierten Abrechnungsberater oder einer privatärztlichen Verrechnungsstelle prüfen.
- Eine Vermögensschadenhaftpflicht schützt Sie, wenn Abrechnungsfehler zu Rückforderungen führen. Ärzteversichert informiert Sie über geeignete Absicherungen.
- Bleiben Sie über GOÄ-Änderungen informiert, da eine Reform der GOÄ seit Jahren diskutiert wird.
Quellen
- Bundesärztekammer: GOÄ und Abrechnungshinweise
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: Abrechnung Privatpatienten
- PKV-Verband: GOÄ-Informationen für Ärzte
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