Die Produkthaftpflicht in der Arztpraxis greift, wenn durch ein fehlerhaftes Produkt ein Patient oder Dritter geschädigt wird und der Arzt als Hersteller oder Inverkehrbringer gilt. Das ist vor allem dann relevant, wenn Ärzte Medizinprodukte selbst herstellen, aufbereiten oder individuell anpassen, beispielsweise bei Schienen, Kompressen oder Eigenblutpräparaten. Das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) sieht eine verschuldensunabhängige Haftung vor. Ärzte sollten prüfen, ob ihre bestehende Berufshaftpflicht dieses Risiko abdeckt.
Hintergrund
Das Produkthaftungsgesetz richtet sich eigentlich an Hersteller und Importeure, kann aber auch Arztpraxen betreffen, die als Quasi-Hersteller agieren. Beim Einsatz von gekauften Medizinprodukten (z.B. Implantaten) haftet primär der Hersteller, bei Bearbeitungen durch die Praxis kann sich aber eine Mithaftung ergeben. Seit der EU-Medizinprodukteverordnung (MDR) gelten strengere Anforderungen an die Aufbereitung und Dokumentation von Medizinprodukten. Ärzte, die Eigenblutbehandlungen oder PRP-Therapien anbieten, stehen im besonderen Fokus. Standard-Berufshaftpflichtversicherungen schließen Produkthaftpflichtrisiken mitunter aus oder begrenzen den Schutz erheblich.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Prüfen Sie, ob Ihre Berufshaftpflichtversicherung auch Schäden durch von Ihnen hergestellte oder aufbereitete Produkte abdeckt.
- Dokumentieren Sie die Aufbereitung und den Einsatz von Medizinprodukten lückenlos gemäß MDR-Anforderungen.
- Holen Sie für neue Leistungen wie PRP oder Eigenbluttherapien eine explizite Risikobestätigung von Ihrem Versicherer ein.
- Schulen Sie Ihr Personal zu den Anforderungen der Medizinprodukte-Aufbereitungsverordnung.
- Ärzteversichert analysiert Ihren bestehenden Versicherungsschutz und zeigt Lücken im Bereich Produkthaftpflicht auf.
- Prüfen Sie, ob eine separate Produkthaftpflichtversicherung sinnvoll ist, wenn Sie regelmäßig individuelle Produkte für Patienten herstellen.
Quellen
- Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM): Medizinprodukte
- Bundesärztekammer: Aufbereitung von Medizinprodukten
- GDV: Produkthaftpflichtversicherung
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