Die Berufshaftpflichtversicherung für Psychiater deckt Schadensersatzansprüche ab, die aus Behandlungsfehlern oder Pflichtverletzungen in der psychiatrischen Praxis entstehen. Psychiatrische Behandlungsfehler können weitreichende Folgen haben, etwa wenn ein Suizidrisiko falsch eingeschätzt wird oder Medikamente falsch dosiert werden. Die Deckungssummen müssen das besondere Risikoprofil der Psychiatrie abbilden, das sich von anderen Fachgebieten deutlich unterscheidet. Eine unzureichende Absicherung kann Ärzte existenziell gefährden.

Hintergrund

In der Psychiatrie bestehen spezifische Haftungsrisiken, die sich aus dem Umgang mit suizidgefährdeten Patienten, der freiheitsbeschränkenden Unterbringung nach den Unterbringungsgesetzen der Länder und der Langzeitmedikation ergeben. Fehler bei der Risikoeinschätzung oder unzureichende Dokumentation können zu Haftungsansprüchen führen, die weit in die Zukunft reichen, da Verjährungsfristen bei psychischen Schäden besonders lang sein können. Psychiater in Kliniken sind durch die Betriebshaftpflicht des Hauses mitversichert, niedergelassene Psychiater und Psychotherapeuten benötigen eine eigene Police. Für forensische Tätigkeiten und Gutachten gelten gesonderte Versicherungsanforderungen.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Schließen Sie eine Berufshaftpflichtversicherung mit ausreichend hohen Deckungssummen (mindestens 3 Millionen Euro je Schadensfall) ab.
  • Dokumentieren Sie Ihre Risikoeinschätzungen bei suizidgefährdeten Patienten besonders sorgfältig und zeitnah.
  • Prüfen Sie, ob Ihre Police auch gutachterliche Tätigkeiten und Tätigkeiten in Krisendiensten abdeckt.
  • Informieren Sie Ihren Versicherer über alle Tätigkeitsbereiche, da ungemeldete Tätigkeiten nicht versichert sein könnten.
  • Ärzteversichert vergleicht für Sie Angebote verschiedener Versicherer und findet eine Police, die Ihren spezifischen Tätigkeitsbereich vollständig abdeckt.
  • Bewahren Sie Behandlungsunterlagen mindestens zehn Jahre lang auf, da Haftungsansprüche in der Psychiatrie spät geltend gemacht werden können.

Quellen


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