Für privat versicherte Ärzte und Patienten ist die Psychotherapie in der PKV anders geregelt als in der GKV: Es gibt keine Wartezeiten durch Kassensitz-Beschränkungen, und die Kosten werden nach GOÄ abgerechnet. Allerdings variieren die Erstattungsregelungen je nach PKV-Tarif erheblich, und es gibt Fallstricke bei der Antragstellung.
Das Wichtigste auf einen Blick
- PKV erstattet Psychotherapie nach GOÄ, wenn eine anerkannte Behandlungsmethode und ein approbierter Therapeut vorliegen
- Keine Genehmigungspflicht wie in der GKV; Erstattung erfolgt auf Kostenrechnungsgrundlage
- Manche PKV-Tarife begrenzen die Sitzungsanzahl pro Jahr oder stellen besondere Anforderungen an den Therapeuten
Ausführliche Antwort
In der PKV gilt das Kostenerstattungsprinzip: Der Patient zahlt zunächst selbst und reicht die Rechnung des Psychotherapeuten ein. Der PKV-Anbieter prüft, ob die Leistung tariflich gedeckt ist, und erstattet den anerkannten Betrag. Abgerechnet wird nach GOÄ, typischerweise die Ziffern 860 (psychotherapeutische Behandlung, Einzel, 50 Minuten) oder 870/871 (Kurzzeit- oder Langzeitpsychotherapie). Der GOÄ-Regelsatz liegt bei etwa 145 Euro für 50 Minuten Einzeltherapie.
Im Unterschied zur GKV ist keine Genehmigung oder Antragstellung beim PKV-Versicherer vor Therapiebeginn nötig. Der Patient kann direkt bei einem approbierten Psychologischen Psychotherapeuten oder Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie in Behandlung gehen. Voraussetzung ist, dass die Therapiemethode wissenschaftlich anerkannt ist: Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und analytische Psychotherapie sind in allen relevanten PKV-Tarifen abgedeckt.
Tarif-Einschränkungen sind die wichtigste Fallstricke: Manche älteren PKV-Tarife begrenzen die Erstattung auf eine bestimmte Anzahl von Sitzungen pro Jahr (z.B. 30 Sitzungen) oder verlangen für mehr Sitzungen eine vorherige Kostenübernahmeerklärung. Neuere Tarife sehen in der Regel keine solchen Obergrenzen vor und erstatten nach Notwendigkeit.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Ärzte, die selbst Psychotherapie in Anspruch nehmen möchten, sollten vorher ihre PKV-Tarif-Bedingungen auf Einschränkungen prüfen. Ärzteversichert unterstützt bei der Tarifprüfung und kann bei ungünstigen Tarifbedingungen einen Wechsel in einen leistungsstärkeren PKV-Tarif prüfen.
Quellen und weiterführende Informationen
- PKV-Verband – Psychotherapie-Erstattung
- Bundesgesundheitsministerium – Psychotherapie-Richtlinie
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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