Qualitätsmanagement (QM) in der Arztpraxis ist seit 2004 für alle Vertragsärzte gesetzlich vorgeschrieben und dient der systematischen Verbesserung von Patientenversorgung und Praxisorganisation. Verbreitete QM-Systeme sind QEP (Qualität und Entwicklung in Praxen), EPA (Europäisches Praxisassessment) und DIN ISO 9001. Die Systeme unterscheiden sich in Aufwand, Kosten und Ausrichtung. Eine Zertifizierung ist für Vertragsarztpraxen nicht zwingend vorgeschrieben, kann aber das Vertrauen von Patienten stärken.
Hintergrund
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Richtlinie festgelegt, dass alle an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Einrichtungen ein einrichtungsinternes QM einführen und weiterentwickeln müssen. Das schließt Arztpraxen, Gemeinschaftspraxen und MVZ ein. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat das QEP-System speziell für Arztpraxen entwickelt und stellt Materialien und Schulungen bereit. Ziel des QM ist nicht bürokratischer Selbstzweck, sondern messbare Verbesserungen in Patientensicherheit, Ablaufeffizienz und Mitarbeiterzufriedenheit. Gut umgesetztes QM kann auch Haftungsrisiken reduzieren, weil Fehler systematisch erkannt und vermieden werden.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Wählen Sie ein QM-System, das auf Arztpraxen ausgerichtet ist und von Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung anerkannt wird.
- Beziehen Sie das gesamte Praxisteam früh in den QM-Prozess ein, um Akzeptanz und Umsetzungserfolg sicherzustellen.
- Nutzen Sie die kostenlosen QEP-Materialien der KBV als Einstieg und skalieren Sie den Aufwand entsprechend Ihrer Praxisgröße.
- Dokumentieren Sie QM-Maßnahmen regelmäßig und halten Sie Verbesserungsmaßnahmen fest.
- Gut dokumentierte QM-Prozesse können im Fall von Haftungsansprüchen als Nachweis sorgfältiger Praxisführung dienen. Ärzteversichert informiert Sie, wie Versicherungsschutz und Qualitätsmanagement zusammenwirken.
- Planen Sie für die QM-Einführung ausreichend Zeit ein und schulen Sie Ihre Mitarbeiter mit externen QM-Trainern.
Quellen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: QEP-Qualitätsmanagement
- Gemeinsamer Bundesausschuss: QM-Richtlinie Vertragsärzte
- Bundesärztekammer: Qualitätsmanagement in der Praxis
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