Regress-Vermeidung bedeutet, die eigene Verordnungs- und Abrechnungspraxis so zu gestalten, dass keine Überschreitungen entstehen, die zu Rückforderungen durch die KV führen. Der wichtigste Baustein ist ein kontinuierliches Monitoring der eigenen Verordnungsstatistik.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Quartalsweise Überprüfung der eigenen Verordnungskosten anhand der KV-Abrechnungsdaten
- Praxisbesonderheiten proaktiv und schriftlich bei der KV anmelden, bevor eine Prüfung eingeleitet wird
- Rechtsschutzversicherung mit Kassenarztrechts-Baustein als Absicherung für den Ernstfall
Ausführliche Antwort
Die KV prüft verordnende Ärzte auf Wirtschaftlichkeit: Wer bei Arzneimitteln, Heilmitteln oder Hilfsmitteln mehr als 25 % über dem Fachgruppendurchschnitt liegt, muss damit rechnen, dass eine Auffälligkeitsprüfung eingeleitet wird. Im ungünstigsten Fall resultiert das in Rückforderungen. Besonders betroffen sind hausärztliche Allgemeinmediziner, Internisten, Orthopäden und Nervenärzte.
Die wichtigste Präventionsmaßnahme ist das regelmäßige Monitoring: Viele Praxisverwaltungssysteme bieten integrierte Verordnungs-Cockpits, die die eigenen Zahlen mit dem Fachgruppendurchschnitt vergleichen. Wer erkennt, dass er in einem Bereich deutlich über dem Durchschnitt liegt, kann proaktiv Gegenmaßnahmen ergreifen oder Praxisbesonderheiten geltend machen.
Praxisbesonderheiten (höherer Anteil chronisch Kranker, Multimorbidität, bestimmte Patientengruppen) müssen schriftlich bei der KV angemeldet werden. Diese Anmeldung sollte nicht erst im Prüfverfahren, sondern präventiv zu Jahresbeginn oder bei Veränderung des Patientenstamms erfolgen. Erfahrene KV-Berater oder Fachanwälte für Kassenarztrecht kennen die Dokumentationsanforderungen.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Ärzteversichert empfiehlt, für den Fall eines Regressionsprüfverfahrens eine Rechtsschutzversicherung mit dem Baustein Kassenarztrecht zu haben. Die Kosten für eine anwaltliche Vertretung in einem Wirtschaftlichkeitsprüfungsverfahren können schnell 5.000 bis 20.000 Euro betragen, die ohne Rechtsschutz selbst getragen werden müssen.
Quellen und weiterführende Informationen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Wirtschaftlichkeitsprüfung
- Gesetze im Internet – SGB V § 106
- GKV-Spitzenverband – Prüfverfahren
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →