Die Reiseversicherung für Ärzte bietet Schutz bei beruflichen und privaten Auslandsreisen und berücksichtigt die besonderen Risiken des Arztberufs. Dazu zählen Auslandsreisekrankenversicherung, Reisehaftpflicht und gegebenenfalls eine Erweiterung der Berufshaftpflicht für medizinische Hilfeleistungen im Ausland. Wer als Arzt im Ausland tätig wird, sei es als Schiffsarzt, bei humanitären Einsätzen oder auf Kongessen mit Notfallversorgung, benötigt speziell angepassten Schutz. Standard-Reiseversicherungen decken ärztliche Tätigkeiten im Ausland oft nicht vollständig ab.

Hintergrund

Die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) gilt nur für EU-Länder und deckt keine Rückholkosten ab. Ärzte, die auf Auslandsreisen medizinische Erste Hilfe leisten, handeln im Rahmen der Hilfspflicht, können aber gleichzeitig in Haftungsrisiken nach ausländischem Recht geraten. Kreuzfahrtschiffsärzte oder Ärzte bei Auslandseinsätzen benötigen eine spezielle Haftpflichtdeckung, die internationalen Rechtsordnungen Rechnung trägt. Bei humanitären Einsätzen von Hilfsorganisationen wie ÄRZTE OHNE GRENZEN sind die Versicherungsverhältnisse klar geregelt, bei privaten Auslandseinsätzen aber nicht. Die Berufsunfähigkeitsversicherung gilt weltweit, Details zum Auslandsschutz sollten aber im Vertrag explizit geprüft werden.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Schließen Sie eine Auslandsreisekrankenversicherung mit Rücktransportoption ab, die auch Behandlungskosten in Nicht-EU-Ländern vollständig übernimmt.
  • Klären Sie vor jedem Auslandseinsatz mit Ihrem Berufshaftpflichtversicherer, ob medizinische Tätigkeiten im Zielland abgedeckt sind.
  • Für regelmäßige Auslandsreisen empfiehlt sich eine Jahresreiseversicherung statt Einzelpolicen.
  • Nehmen Sie bei Auslandseinsätzen die Kontaktdaten Ihrer Versicherungen immer mit und speichern Sie diese digital.
  • Ärzteversichert prüft Ihren bestehenden Versicherungsschutz auf Auslandslücken und empfiehlt passende Ergänzungen.
  • Informieren Sie sich über ärztliches Berufsrecht im Zielland, da einige Länder eine separate Zulassung für medizinische Tätigkeiten erfordern.

Quellen


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