Klinikärzte, die als Angestellte tätig sind, erwerben Rentenansprüche entweder im ärztlichen Versorgungswerk ihrer Landesärztekammer oder in der gesetzlichen Rentenversicherung (Deutsche Rentenversicherung). Welches System gilt, hängt davon ab, ob der Arzt approbiert und Pflichtmitglied der Landesärztekammer ist und ob eine Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht erteilt wurde. Die Höhe der späteren Rente ergibt sich aus den eingezahlten Beiträgen und der jeweiligen Leistungsordnung. Eine Übersicht über alle erworbenen Rentenansprüche ist für eine solide Altersvorsorgeplanung unerlässlich.
Hintergrund
Approbierte Ärzte, die Mitglied einer Landesärztekammer sind, können sich auf Antrag von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien lassen und stattdessen ins ärztliche Versorgungswerk einzahlen. Viele tun dies, weil die Versorgungswerke historisch höhere Renditen erzielt haben als die gesetzliche Rente. Bei einem Wechsel zwischen Bundesländern oder in ein anderes Fachgebiet sind die Regelungen komplex, und es kann zu Lücken in der Beitragshistorie kommen. Im Ausland tätige Ärzte verlieren häufig den Anschluss an das Versorgungswerk. Angestellte Klinikärzte ohne Befreiung zahlen in die gesetzliche Rentenversicherung ein und erwerben dort Ansprüche nach dem Punktesystem.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Stellen Sie so früh wie möglich einen Befreiungsantrag von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht, wenn Sie ins ärztliche Versorgungswerk einzahlen möchten.
- Holen Sie jährlich einen Rentenbescheid oder Versorgungsnachweis ein und prüfen Sie Ihre erworbenen Ansprüche.
- Bei Lücken in der Beitragshistorie können freiwillige Nachzahlungen ins Versorgungswerk möglich sein.
- Ergänzen Sie die Versorgungswerksrente durch private Altersvorsorge, um eine ausreichende Gesamtversorgung im Alter sicherzustellen.
- Ärzteversichert unterstützt Sie bei der Analyse Ihrer Altersvorsorgesituation und hilft, Rentenlücken durch passende Produkte zu schließen.
- Vergleichen Sie die Leistungsordnung Ihres Versorgungswerks mit den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung, bevor Sie eine Entscheidung treffen.
Quellen
- Bundesärztekammer: Versorgungswerke der Ärzteschaft
- Deutsche Rentenversicherung: Befreiung von der Versicherungspflicht
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: Altersvorsorge für Ärzte
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