Die Riester-Rente ist für die meisten niedergelassenen Ärzte und Ärzte in Versorgungswerken nicht direkt förderungsfähig, da sie nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Angestellte Krankenhausärzte, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, können dagegen vollständig von der Riester-Förderung profitieren. Mittelbar können auch Ehepartner von Riester-Berechtigten förderungsfähig sein.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Riester-Förderung gilt nur für Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV)
  • Niedergelassene Ärzte im Versorgungswerk sind i. d. R. nicht unmittelbar förderberechtigt
  • Angestellte Ärzte in der GRV können bis zu 2.100 Euro pro Jahr als Sonderausgaben absetzen

Ausführliche Antwort

Die Riester-Rente nach §§ 10a, 79 ff. EStG richtet sich an Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Niedergelassene Ärzte zahlen statt in die GRV in das berufsständische Versorgungswerk ein und sind damit vom direkten Riester-Anspruch ausgeschlossen. Angestellte Krankenhausärzte hingegen sind GRV-pflichtig, sofern sie nicht befreit wurden, und können die volle Zulage beanspruchen. Die Grundzulage beträgt 175 Euro pro Jahr, für Kinder gibt es 185 Euro (300 Euro für ab 2008 geborene Kinder).

Für angestellte Ärzte lohnt sich die Riester-Rente besonders wegen der Steuerersparnis: Bis zu 2.100 Euro jährliche Beiträge können als Sonderausgaben abgezogen werden. Bei hohem Einkommensniveau überwiegt in der Regel der Steuervorteil gegenüber der Zulage. Allerdings ist zu beachten, dass Riester-Leistungen im Rentenalter voll steuerpflichtig sind (nachgelagerte Besteuerung).

Niedergelassene Ärzte mit Versorgungswerk haben attraktivere steuerliche Alternativen: die Basisrente (Rürup-Rente) nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG, die keine Pflichtversicherung in der GRV voraussetzt. Rürup-Beiträge können 2024 bis zu 27.566 Euro (Einzelperson) oder 55.132 Euro (Verheiratete) steuerlich geltend gemacht werden.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Angestellte Ärzte, die überlegen, in die Selbstständigkeit zu wechseln, sollten bestehende Riester-Verträge nicht vorschnell kündigen, da erhaltene Zulagen zurückgezahlt werden müssen. Ärzteversichert berät zu allen Altersvorsorgealternativen und hilft, die optimale Strategie für Ihre aktuelle Karrierephase zu finden.

Quellen und weiterführende Informationen

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