Röntgenaufnahmen und die Digitale Volumentomografie (DVT) sind aus der modernen Zahnarztpraxis nicht wegzudenken. Sie unterliegen der Röntgenverordnung (RöV) bzw. der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und erfordern eine spezifische Fachkunde. Wer ein DVT-Gerät betreiben möchte, muss deutlich höhere Anforderungen erfüllen als für die klassische zahnärztliche Röntgenaufnahme.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Zahnärztliche Röntgenaufnahmen erfordern die Fachkunde Röntgen im Bereich Zahnheilkunde (Kurs nach StrlSchV)
- DVT-Geräte erfordern eine erweiterte Fachkunde und eine behördliche Genehmigung nach § 19 StrlSchV
- Qualitätssicherung durch jährliche Konstanzprüfung und alle 5 Jahre durch Sachverständigenprüfung vorgeschrieben
Ausführliche Antwort
Seit dem Inkrafttreten der neuen Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) 2018 sind die Anforderungen an Röntgenanlagen und deren Betreiber gestiegen. Für konventionelle Zahnröntgengeräte wie den Orthopantomographen (OPG) oder die Einzelzahnaufnahme ist die zahnärztliche Fachkunde Röntgen erforderlich, die in einem 24-stündigen Kurs bei einer anerkannten Stelle erworben werden kann. Die Fachkunde muss alle 5 Jahre durch einen Aktualisierungskurs erneuert werden.
Das DVT (auch Cone-Beam-CT) liefert dreidimensionale Aufnahmen des Kiefers und ist besonders wertvoll für Implantologie, Wurzelkanalbehandlungen und kieferchirurgische Eingriffe. Die effektive Strahlendosis liegt je nach Gerät und Feldgröße zwischen 20 und 600 µSv, also deutlich höher als bei Einzelzahnaufnahmen (1 bis 8 µSv). Deshalb ist die Indikationsstellung für ein DVT streng zu dokumentieren und muss den klinischen Mehrwert gegenüber konventionellen Aufnahmen belegen.
Für den DVT-Betrieb ist eine behördliche Genehmigung beim zuständigen Landesamt für Strahlenschutz erforderlich. Der Antrag umfasst einen Raumplan, eine Strahlenschutzmessung und den Nachweis der erweiterten Fachkunde DVT. Anschaffungskosten für ein DVT-Gerät liegen zwischen 80.000 und 200.000 Euro, die Finanzierung erfolgt üblicherweise über Leasing oder Bankdarlehen.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Zahnärzte, die ein DVT-Gerät anschaffen, sollten prüfen, ob ihre Praxisinhaltsversicherung hochwertige medizintechnische Geräte ausreichend abdeckt und ob eine Maschinenbruchversicherung sinnvoll ist. Ärzteversichert hilft, den passenden Versicherungsschutz für kostspielige Praxisgeräte zu finden und mögliche Deckungslücken zu schließen.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesamt für Strahlenschutz – Strahlenschutzverordnung
- Gesetze im Internet – Strahlenschutzverordnung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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