Die Röntgenverordnung (RöV) regelte bis 2018 den sicheren Umgang mit Röntgenstrahlung in Deutschland. Seit dem 31. Dezember 2018 ist sie durch die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) abgelöst worden.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Röntgenverordnung seit 2019 durch Strahlenschutzgesetz und -verordnung ersetzt
- Ärzte benötigen Fachkunde Strahlenschutz für den Betrieb von Röntgenanlagen
- Aktualisierungskurs alle fünf Jahre ist Pflicht
Ausführliche Antwort
Das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) bilden seit 2019 den rechtlichen Rahmen für die Anwendung ionisierender Strahlung in der Medizin. Ärzte, die Röntgenanlagen betreiben oder Röntgenuntersuchungen durchführen, müssen die Fachkunde im Strahlenschutz nachweisen. Diese umfasst einen Grundkurs (ca. 40 Stunden), ein Praktikum und einen Aktualisierungskurs alle fünf Jahre.
Für Zahnarztpraxen gelten spezifische Regelungen: Zahnärzte benötigen für OPG-Geräte und Zahnfilm-Röntgen eine spezielle zahnärztliche Fachkunde. Für CT-Geräte und Angiographieanlagen sind höhere Qualifikationsstufen erforderlich. Die zuständige Behörde ist die Strahlenschutzbehörde des jeweiligen Bundeslandes.
Die Genehmigung zum Betrieb einer Röntgenanlage erteilt die zuständige Landesbehörde. Die Anmeldepflicht besteht für alle Anlagen ab einer bestimmten Röhrenspannung. Regelmäßige Qualitätsprüfungen durch zugelassene Sachverständige sind vorgeschrieben.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Ärzte, die Röntgenanlagen betreiben, ohne die notwendige Fachkunde nachzuweisen oder die Anlage korrekt genehmigt zu haben, riskieren Bußgelder und im Wiederholungsfall den Entzug der Betriebsgenehmigung. Ärzteversichert empfiehlt eine Rechtsschutzversicherung, die auch behördliche Verfahren im Strahlenschutzrecht abdeckt.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesamt für Strahlenschutz – Strahlenschutzrecht
- Gesetze im Internet – StrlSchG
- Bundesärztekammer – Strahlenschutzkurse
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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