Die Rückrufkostenversicherung deckt die Kosten, die entstehen, wenn ein Arzt oder eine Praxis fehlerhafte oder potenziell gefährliche Medizinprodukte, Arzneimittel oder andere Produkte zurückrufen muss. Sie ist besonders relevant für Ärzte, die Eigenleistungen wie Individuell Angepasste Medizinprodukte (IAM) herstellen, oder für Einrichtungen, die Produkte im eigenen Namen an Patienten ausgeben.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Rückrufkostenversicherung greift bei fehlerhaften Produkten oder Medizinprodukten mit Patientengefährdung
  • Gedeckte Kosten umfassen Kommunikation, Rückholung, Entsorgung und behördliche Dokumentation
  • Relevant für Praxen, die medizinische Eigenprodukte herstellen oder Hilfsmittel ausgeben

Ausführliche Antwort

Ein Produktrückruf kann Ärzte betreffen, die etwa individuell angefertigte Einlagen, Orthesen, Zahnprothesen oder andere angepasste Medizinprodukte abgeben. Wenn ein Fehler in der Herstellung oder Verarbeitung festgestellt wird, müssen alle betroffenen Patienten informiert, die Produkte zurückgeholt und gegebenenfalls behördliche Meldungen erstattet werden. Die dabei entstehenden Kosten für Kommunikation, Logistik und Entsorgung können erheblich sein.

Die Rückrufkostenversicherung erstattet diese direkten Rückrufkosten. Sie ist abzugrenzen von der Produkthaftpflichtversicherung, die Schadensersatzansprüche von Patienten abdeckt, die durch das fehlerhafte Produkt geschädigt wurden. Beide Versicherungen ergänzen sich und sollten gemeinsam bestehen, wenn Praxen eigene Produkte herstellen oder vertreiben.

In der Zahnarztpraxis ist die Rückrufkostenversicherung besonders relevant: Zahnärzte, die Laborarbeiten in eigenem Labor anfertigen oder in Kooperation mit externen Laboren Prothesen ausgeben, können im Fehlerfall mit erheblichen Rückrufkosten konfrontiert werden. Auch Orthopäden und Orthopädieschuhmacher, die individuell angepasste Hilfsmittel abgeben, sollten diese Versicherung prüfen.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Praxen, die Medizinprodukte im eigenen Namen herstellen oder anpassen, sollten im Rahmen ihres Risikomanagementsystems auch die Rückrufkostenversicherung berücksichtigen. Ärzteversichert berät bei der Einbindung dieser Deckung in ein umfassendes Praxis-Versicherungskonzept.

Quellen und weiterführende Informationen

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