Die Rürup-Rente (auch Basisrente) ist ein staatlich gefördertes Altersvorsorgeprodukt, bei dem die Beiträge steuerlich als Sonderausgaben absetzbar sind. Für selbstständige Ärzte, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, ist sie eines der steuerlich attraktivsten Vorsorgewerkzeuge. Im Jahr 2025 können bis zu 27.565 Euro pro Person (Verheiratete: 55.130 Euro) vollständig als Sonderausgaben abgezogen werden. Die Rente wird im Rentenalter als reguläres Einkommen besteuert.

Hintergrund

Die Rürup-Rente wurde 2005 als Pendant zur Riester-Rente für Selbstständige eingeführt. Anders als die Riester-Rente gibt es keine staatlichen Zulagen, dafür aber höhere steuerliche Absetzbarkeit. Das Kapital ist während der Ansparphase vor Pfändung und Insolvenz geschützt, was für Praxisinhaber ein wichtiger Aspekt sein kann. Die Rente kann nicht als Einmalzahlung entnommen werden, sondern nur als lebenslange monatliche Rente bezogen werden. Ärzte können den Rürup-Vertrag auch als fondsgebundene Variante abschließen, um von Kapitalmarktrenditen zu profitieren.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Nutzen Sie die Rürup-Rente als primäres Instrument zur Steueroptimierung, wenn Sie als selbstständiger Arzt ein hohes steuerpflichtiges Einkommen haben.
  • Achten Sie auf die Gesamtkostenquote des Produkts, denn hohe Verwaltungsgebühren mindern den Renditevorteil.
  • Kombinieren Sie eine klassische Rürup-Versicherung mit einem fondsgebundenen Vertrag, wenn Sie Rendite und Sicherheit verbinden möchten.
  • Berücksichtigen Sie beim Vertragsabschluss, dass das angesparte Kapital nicht flexibel verfügbar ist.
  • Ärzteversichert vergleicht Rürup-Tarife führender Anbieter und findet die optimale Lösung für Ihre individuelle steuerliche Situation.
  • Überprüfen Sie jährlich mit Ihrem Steuerberater, ob der Beitrag optimiert werden kann.

Quellen


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