Ein ruhender PKV-Vertrag ermöglicht es, die private Krankenversicherung vorübergehend auf den gesetzlichen Mindestschutz zu reduzieren und so erheblich Beiträge zu sparen. Dies ist vor allem dann sinnvoll, wenn ein Arzt vorübergehend gesetzlich krankenversichert ist, etwa durch ein angestelltes Beschäftigungsverhältnis unterhalb der Versicherungspflichtgrenze. Während der Ruhendstellung werden die aufgebauten Altersrückstellungen bewahrt und stehen beim Wiedereinstieg vollständig zur Verfügung. Die genauen Bedingungen der Ruhendstellung variieren je nach Versicherer.
Hintergrund
Für Ärzte im Wechsel zwischen Anstellung und Selbstständigkeit ist die Ruhendstellung der PKV eine wichtige Option. Wer zeitweise in einem Beschäftigungsverhältnis unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze tätig ist, wird automatisch gesetzlich versicherungspflichtig. In dieser Zeit wäre die Beitragszahlung in die PKV eine Doppelbelastung. Der Anwartschaftsversicherung (als günstigere Variante der Ruhendstellung) sichert die Rückkehrmöglichkeit in die PKV zu vorher vereinbarten Konditionen. Wichtig ist, dass während der Ruhendstellung im Krankheitsfall nur die Basisleistungen erstattet werden, nicht die gewohnten PKV-Leistungen.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Informieren Sie Ihren PKV-Versicherer frühzeitig über einen geplanten Statuswechsel und klären Sie die Bedingungen für die Ruhendstellung.
- Prüfen Sie den Unterschied zwischen einer Ruhendstellung und einer Anwartschaftsversicherung und wählen Sie die für Sie günstigere Option.
- Stellen Sie sicher, dass die aufgebauten Altersrückstellungen während der Ruhendstellung erhalten bleiben.
- Planen Sie die Rückkehr in die PKV zum passenden Zeitpunkt und beachten Sie Fristen und Erklärungspflichten.
- Ärzteversichert berät Sie zu allen Optionen rund um die PKV und hilft Ihnen, bei einem Statuswechsel keine Nachteile zu erleiden.
- Überlegen Sie, ob während der Ruhendstellung eine private Zusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung sinnvoll ist.
Quellen
- PKV-Verband: Informationen zur privaten Krankenversicherung
- BaFin: Private Krankenversicherung Verbraucherinformationen
- Bundesärztekammer: Hinweise zur Krankenversicherung für Ärzte
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