Ein Sabbatical ist für viele Ärzte eine Option, um nach Jahren intensiver Tätigkeit eine längere Auszeit zu nehmen, Auslandserfahrungen zu sammeln oder sich beruflich neu zu orientieren. Die Umsetzung hängt vom Beschäftigungsverhältnis ab und erfordert sorgfältige Planung bezüglich Versicherungsschutz und Einkommensausfall.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Angestellte Ärzte können ein Sabbatical über Teilzeitmodelle, Wertguthabenkonten oder unbezahlten Sonderurlaub realisieren
  • Für niedergelassene Ärzte bedeutet ein Sabbatical in der Regel eine vorübergehende Praxisschließung oder die Übergabe an einen Vertreter
  • Während des Sabbaticals entfällt die Krankenversicherung über den Arbeitgeber, PKV-Beiträge laufen in voller Höhe weiter

Ausführliche Antwort

Für Krankenhausärzte gibt es zwei häufige Modelle: erstens das Wertguthabenkonto, bei dem über Jahre in Vollzeit gearbeitet und ein Teil des Gehalts angespart wird, um later eine Freistellungsphase zu finanzieren. Zweitens der unbezahlte Sonderurlaub nach § 28 TV-L oder vergleichbarer Regelung, der bis zu einem Jahr möglich ist, wenn der Arbeitgeber zustimmt. In beiden Fällen sollten Sozialversicherungsbeiträge genau geprüft werden: Kranken- und Pflegeversicherung laufen weiter, aber die Beitragsberechnung ändert sich.

Niedergelassene Ärzte müssen für die Sabbatical-Zeit einen zugelassenen Praxisvertreter (Vertretungsarzt) einsetzen. Die Zulassung bei der KV bleibt erhalten, wenn die Vertretung maximal zwölf Monate dauert. Praxisversicherungen (Inhalts-, Haftpflichtversicherung) laufen weiter und müssen aktiv bleiben.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Während des Sabbaticals besteht keine BU-Absicherung über den Arbeitgeber. Die eigene BU-Versicherung läuft weiter, aber die Beitragspflicht bleibt bestehen. Ärzteversichert prüft, ob eine Beitragsbefreiungsoption oder Stundung bei längerer Auszeit vertraglich verankert ist.

Quellen und weiterführende Informationen

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