Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn ein Arzt formal als freier Mitarbeiter oder Selbstständiger tätig ist, faktisch aber in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis steht. Die Deutsche Rentenversicherung und Finanzämter prüfen dies anhand von Kriterien wie Weisungsgebundenheit, Eingliederung in die Betriebsorganisation und fehlender eigener Unternehmerstruktur. Wird Scheinselbstständigkeit festgestellt, werden Sozialversicherungsbeiträge rückwirkend für bis zu vier Jahre nachgefordert. Für Praxisinhaber wie für freie Mitarbeiter entstehen erhebliche finanzielle Risiken.

Hintergrund

Im ärztlichen Bereich tritt Scheinselbstständigkeit häufig bei Honorarärzten auf, die in Kliniken oder fremden Praxen tätig sind. Die Gerichte und Sozialversicherungsträger haben in zahlreichen Urteilen Kriterien entwickelt, die bei der Abgrenzung helfen. Entscheidend sind Faktoren wie Möglichkeit der Ablehnung von Aufträgen, eigene Betriebsstätte und Infrastruktur, Tätigkeiten für mehrere Auftraggeber und das Tragen eines unternehmerischen Risikos. Das Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung bietet die Möglichkeit, den Status vorab klären zu lassen. Eine rückwirkende Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen kann schnell fünf- bis sechsstellige Summen erreichen.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Lassen Sie Ihre Tätigkeit als Honorararzt vor Aufnahme durch ein Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung prüfen.
  • Gestalten Sie Honorarverträge so, dass Merkmale der Selbstständigkeit klar dokumentiert sind (eigene Entscheidungsfreiheit, kein Weisungsrecht des Auftraggebers).
  • Dokumentieren Sie mehrere Auftraggeber und eine eigene unternehmerische Struktur (eigene Praxisausstattung, eigene Website).
  • Vermeiden Sie ausschließliche Tätigkeit für einen einzigen Auftraggeber über lange Zeiträume.
  • Eine Rechtsschutzversicherung schützt im Fall von Statusfeststellungsverfahren oder arbeitsrechtlichen Streitigkeiten. Ärzteversichert berät Sie zu passendem Schutz.
  • Konsultieren Sie bei Unsicherheiten einen Fachanwalt für Arbeits- oder Sozialrecht.

Quellen


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