Schlichtungsstellen bei den Ärztekammern bieten eine außergerichtliche Möglichkeit, Behandlungsfehlervorwürfe zu klären. Patienten können bei der zuständigen Ärztekammer einen Antrag auf Begutachtung stellen, ohne sofort einen Rechtsstreit anzustrengen. Das Verfahren ist für Ärzte kostenlos und wird von unabhängigen Gutachtern durchgeführt. Fällt das Gutachten zugunsten des Patienten aus, zahlt die Berufshaftpflichtversicherung des Arztes den festgestellten Schaden.

Hintergrund

Die Schlichtungsstellen und Gutachterkommissionen der Landesärztekammern bearbeiten in Deutschland jährlich rund 10.000 bis 12.000 Anträge. In etwa einem Drittel der Fälle wird ein Behandlungsfehler bestätigt. Das Verfahren dauert im Schnitt ein bis zwei Jahre und ist für den Antragsteller und den betroffenen Arzt kostenfrei. Der Spruch der Schlichtungsstelle ist nicht bindend, wirkt aber häufig als Grundlage für eine gütliche Einigung zwischen Patient und Versicherung. Ein wichtiger Vorteil für Ärzte ist die schnelle und sachkompetente Aufarbeitung ohne die Belastungen eines langen Gerichtsverfahrens.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Informieren Sie Ihre Berufshaftpflichtversicherung sofort, wenn Sie einen Antrag bei der Schlichtungsstelle erhalten, da die Versicherung den Fall übernimmt.
  • Stellen Sie Ihrer Versicherung alle relevanten Behandlungsunterlagen vollständig zur Verfügung.
  • Nehmen Sie selbst keine direkten Kontakte zum Patienten oder seinem Anwalt auf, sobald ein Schlichtungsantrag gestellt wurde.
  • Bereiten Sie eine sachliche und vollständige schriftliche Stellungnahme vor, die Ihre Behandlung und Entscheidungen dokumentiert.
  • Ärzteversichert stellt sicher, dass Sie eine Berufshaftpflichtversicherung haben, die auch Schlichtungsverfahren professionell begleitet.
  • Nutzen Sie das Ergebnis des Schlichtungsverfahrens als Lerngrundlage, um ähnliche Fehler in Zukunft zu vermeiden.

Quellen


Blog-Übersicht

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →