Eine Sektion (Obduktion) ist die systematische Untersuchung eines Leichnams zur Feststellung der Todesursache und darf in Deutschland nur unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen durchgeführt werden. Klinische Sektionen erfordern die Einwilligung des Verstorbenen zu Lebzeiten oder der nächsten Angehörigen. Behördliche oder gerichtliche Sektionen werden auf Anordnung von Staatsanwaltschaft oder Gericht durchgeführt, unabhängig von einer Einwilligung. Fehler bei der Einholung der Einwilligung können zu Haftungsansprüchen und strafrechtlichen Konsequenzen führen.

Hintergrund

Die rechtlichen Grundlagen für Sektionen finden sich in den Landesbestattungsgesetzen, dem Strafprozessrecht und dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Für wissenschaftliche Sektionen an Universitätskliniken sind spezifische Regelungen der Körperspendeprogramme maßgeblich. Eine wirksame Einwilligung setzt voraus, dass der Patient oder die Angehörigen ausreichend informiert wurden und die Einwilligung freiwillig und ohne Druck erteilt haben. Die Dokumentation der Einwilligung ist zwingend. Kliniken und Ärzte müssen sicherstellen, dass Einwilligungsprozesse DSGVO-konform gestaltet sind. Meinungsverschiedenheiten zwischen Angehörigen über die Einwilligung können zu rechtlichen Konflikten führen.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Dokumentieren Sie Einwilligungen für klinische Sektionen schriftlich und bewahren Sie diese in der Patientenakte auf.
  • Klären Sie vor der Sektion stets, ob eine Einwilligung des Verstorbenen zu Lebzeiten vorliegt oder ob die Angehörigen einwilligen müssen.
  • Informieren Sie Angehörige verständlich über den Zweck und Ablauf einer klinischen Sektion, bevor Sie die Einwilligung einholen.
  • Bei Unklarheiten über die Zuständigkeit oder die Rechtsgültigkeit einer Einwilligung holen Sie rechtlichen Rat ein.
  • Eine Berufshaftpflichtversicherung schützt Sie bei Haftungsansprüchen im Zusammenhang mit Sektionen. Ärzteversichert klärt, ob Ihre Police auch solche Spezialfälle abdeckt.
  • Informieren Sie sich über die aktuellen Regelungen der Landesbestattungsgesetze, da diese sich zwischen Bundesländern unterscheiden.

Quellen


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