Die ordnungsgemäße Sterilisation von Medizinprodukten ist eine gesetzliche Pflicht für alle Arztpraxen, die wiederverwendbare Instrumente einsetzen. Fehler im Sterilisationsprozess können zu Infektionsübertragungen und erheblichen Haftungsrisiken führen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die Aufbereitung von Medizinprodukten ist in der KRINKO-Empfehlung des RKI und der DIN EN ISO 17664 geregelt
  • Arztpraxen benötigen für die Sterilisation in der Regel einen validierten Autoklaven und ein dokumentiertes Qualitätsmanagementsystem
  • Praxen, die keine eigene Sterilisation durchführen möchten, können auf externe Aufbereitungsdienstleister zurückgreifen

Ausführliche Antwort

Für niedergelassene Ärzte, die invasive oder semi-invasive Eingriffe durchführen, ist eine eigene Sterilisationseinheit Pflicht. Der zentrale Bestandteil ist ein Autoklav (Dampfsterilisator), der Instrumente durch gesättigten Dampf bei 134 Grad Celsius sterilisiert. Die Kosten für einen geeigneten Praxisautoklaven der Klasse B liegen bei 3.000 bis 10.000 Euro. Dazu kommen laufende Kosten für Wartung, Validierungsaufwand und Verbrauchsmaterialien.

Die Dokumentation ist entscheidend: Jeder Sterilisationszyklus muss aufgezeichnet werden, und die Chargendokumentation muss für zehn Jahre aufbewahrt werden. Im Haftungsfall dient die Dokumentation als Nachweis der ordnungsgemäßen Aufbereitung. Praxen mit belegtem Fehler im Sterilisationsprozess können Schadensersatzansprüche von Patienten mit nachgewiesenen Infektionen erhalten.

Worauf Ärzte bei der Praxissterilisation besonders achten sollten

Die jährliche Validierung des Autoklaven durch einen zugelassenen Sachkundigen ist Pflicht und kostet etwa 300 bis 600 Euro. Ärzteversichert empfiehlt, die Betriebshaftpflichtversicherung explizit auf den Bereich der Medizinproduktaufbereitung hin zu prüfen, da Schäden durch Fehler im Sterilisationsprozess nicht immer standardmäßig in der Berufshaftpflicht enthalten sind.

Quellen und weiterführende Informationen

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