Die Steuererklärung für Ärzte ist aufgrund der vielfältigen Einkommensquellen und abzugsfähigen Kosten komplexer als bei vielen anderen Berufen. Niedergelassene Ärzte müssen Einnahmen aus kassenärztlicher Abrechnung, Privatpatienten, Gutachtertätigkeiten und Notdiensten erklären. Angestellte Ärzte haben in der Regel eine einfachere Steuersituation, können aber ebenfalls erhebliche Abzüge geltend machen. Eine professionelle steuerliche Beratung zahlt sich für Ärzte fast immer aus.

Hintergrund

Niedergelassene Ärzte ermitteln ihren Gewinn entweder durch die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder durch Bilanzierung. Die abzugsfähigen Betriebsausgaben umfassen Praxismiete, Personalkosten, Versicherungsbeiträge, Fortbildungskosten, Abschreibungen auf Geräte und viele weitere Positionen. Beiträge zum ärztlichen Versorgungswerk sind als Sonderausgaben bis zu einem jährlichen Höchstbetrag abzugsfähig. Ärzte können außerdem den Investitionsabzugsbetrag (IAB) nutzen, um geplante Investitionen steuerlich vorzuziehen. Fahrtkosten zur Praxis, Kongressbesuche und Fachliteratur sind als Werbungskosten oder Betriebsausgaben ansetzbar.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Nutzen Sie einen auf Arztpraxen spezialisierten Steuerberater, der die branchenspezifischen Abzugsmöglichkeiten kennt.
  • Sammeln Sie alle Belege für Betriebsausgaben und Werbungskosten systematisch im Laufe des Jahres, um keine Abzüge zu versäumen.
  • Nutzen Sie den Investitionsabzugsbetrag frühzeitig, wenn größere Anschaffungen geplant sind.
  • Prüfen Sie, ob Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung oder Rürup-Rente als Sonderausgaben abzugsfähig sind.
  • Ärzteversichert berät Sie zum optimalen Zusammenspiel von Versicherungsbeiträgen und steuerlicher Abzugsfähigkeit.
  • Halten Sie Abgabefristen ein, um Säumniszuschläge zu vermeiden, und nutzen Sie die verlängerten Fristen bei steuerlicher Vertretung.

Quellen


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