Eine Stiftung ist eine rechtlich selbstständige Einrichtung, die zur dauerhaften Verfolgung eines vom Stifter festgelegten Zwecks gegründet wird. Ärzte können Stiftungen nutzen, um medizinische Forschung zu fördern, soziale Projekte zu unterstützen oder Praxisvermögen auf gemeinnützige Weise weiterzugeben. Gemeinnützige Stiftungen bieten erhebliche steuerliche Vorteile. Die Gründung einer Stiftung ist jedoch mit Mindestkapital, laufenden Kosten und rechtlichen Anforderungen verbunden.

Hintergrund

Stiftungen des bürgerlichen Rechts werden durch einen Stiftungsakt errichtet und erhalten ihre Rechtsfähigkeit durch staatliche Anerkennung. Das Mindeststiftungskapital liegt in Deutschland faktisch bei mindestens 50.000 Euro, häufig werden deutlich höhere Summen empfohlen. Gemeinnützige Stiftungen sind von Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer befreit, und Zuwendungen an sie sind für den Spender steuerlich abzugsfähig. Verbrauchsstiftungen geben das Kapital in einem definierten Zeitraum aus, Ewigkeitsstiftungen erhalten das Kapital dauerhaft. Für Ärzte mit erheblichem Vermögen kann eine Stiftung auch ein Instrument der Erbschaftsteuerplanung sein, da Einlagen steuerlich begünstigt übertragen werden können.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Klären Sie mit einem auf Stiftungsrecht spezialisierten Anwalt und einem Steuerberater, ob eine Stiftung für Ihre Ziele und Ihr Vermögen sinnvoll ist.
  • Definieren Sie den Stiftungszweck klar und überprüfen Sie, ob dieser als gemeinnützig anerkannt werden kann.
  • Prüfen Sie alternative Instrumente wie einen Stiftungsfonds bei einer Bürgerstiftung, die deutlich weniger Aufwand bedeuten.
  • Berücksichtigen Sie laufende Kosten für Verwaltung, Buchführung und Steuerberatung der Stiftung in Ihrer Kalkulation.
  • Ärzteversichert berät Sie zu Absicherungsprodukten, die eine Stiftungsgründung finanziell flankieren können.
  • Informieren Sie sich über die Stiftungsgesetze Ihres Bundeslandes, da die Aufsicht länderspezifisch geregelt ist.

Quellen


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