Die Stiftungsgründung beginnt mit der Formulierung des Stiftungszwecks, der Erstellung einer Stiftungssatzung und der Einbringung des Stiftungskapitals. Anschließend erfolgt die Anerkennung durch die zuständige Stiftungsaufsichtsbehörde des jeweiligen Bundeslandes. Der Prozess dauert in der Regel drei bis sechs Monate. Für Ärzte, die medizinische Forschung oder soziale Projekte dauerhaft fördern möchten, ist die Stiftung ein geeignetes Instrument.

Hintergrund

Die Stiftungsgründung in Deutschland ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 80 ff. BGB) und den jeweiligen Landesstiftungsgesetzen geregelt. Nach der Stiftungsrechtsreform 2023 gelten neue bundeseinheitliche Regelungen für Stiftungen des bürgerlichen Rechts. Ein Stiftungsgeschäft muss schriftlich abgefasst sein und Stiftungszweck, Vermögen und Organisation regeln. Die Anerkennung als gemeinnützig erfolgt durch das Finanzamt nach den Vorgaben der Abgabenordnung. Für Ärzte bieten medizinische Zwecke wie Förderung der Volksgesundheit klare Wege zur Gemeinnützigkeit. Stiftungsvorstände haften persönlich bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Beauftragen Sie einen auf Stiftungsrecht spezialisierten Notar und Anwalt mit der Erstellung der Stiftungssatzung.
  • Bringen Sie ausreichend Stiftungskapital ein; in der Praxis empfehlen Experten mindestens 100.000 Euro für eine eigenständig verwaltete Stiftung.
  • Reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stiftungsaufsichtsbehörde ein und beantragen Sie gleichzeitig beim Finanzamt die Anerkennung als gemeinnützig.
  • Planen Sie für die laufende Verwaltung der Stiftung einen jährlichen Aufwand von mehreren Tausend Euro für Buchführung und Steuerberatung ein.
  • Ärzteversichert berät Sie, wie Ihre Stiftung optimal in Ihre Altersvorsorge- und Nachfolgeplanung eingebettet wird.
  • Informieren Sie sich über alternative Möglichkeiten wie Treuhandstiftungen oder Stiftungsfonds, die weniger Verwaltungsaufwand bedeuten.

Quellen


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