Eine Teilanerkennung der Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherer den Grad der Berufsunfähigkeit unter der in der Police definierten Anerkennungsschwelle (meist 50 Prozent) einstuft und deshalb keine oder nur teilweise Leistungen erbringt. Für Ärzte, die auf ihre volle Arbeitskraft angewiesen sind, kann dies existenzbedrohend sein. Die Bewertung des Berufsunfähigkeitsgrades durch den Versicherer basiert auf medizinischen Gutachten und der Beurteilung des Restleistungsvermögens. Bei Ablehnung oder Teilanerkennung haben Versicherte das Recht auf Widerspruch und gerichtliche Überprüfung.

Hintergrund

Die meisten BU-Policen definieren Berufsunfähigkeit ab einem Grad von 50 Prozent. Der Versicherer beauftragt in der Regel eigene Gutachter, deren Einschätzung für die Leistungsentscheidung maßgeblich ist. Häufig unterschätzen Versicherer in ihren Gutachten das tatsächliche Ausmaß der Einschränkungen. Ärzte können ein eigenes Gegengutachten in Auftrag geben und dieses dem Versicherer vorlegen. Im Streitfall entscheiden Gerichte, die häufig neutrale Sachverständige hinzuziehen. Statistisch wird ein erheblicher Teil der zunächst abgelehnten oder teilweise anerkannten BU-Fälle nach Widerspruch oder Klage doch noch vollständig anerkannt.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Akzeptieren Sie eine Teilanerkennung nicht ohne weitere Prüfung durch einen unabhängigen Anwalt mit BU-Expertise.
  • Beauftragen Sie ein Gegengutachten bei einem Facharzt Ihrer Wahl, der Ihre Einschränkungen vollständig dokumentiert.
  • Führen Sie ein Tätigkeitsprotokoll, das zeigt, welche beruflichen Aufgaben Sie tatsächlich nicht mehr ausführen können.
  • Schalten Sie einen auf Versicherungsrecht spezialisierten Anwalt ein, der Ihren Widerspruch oder Klage professionell führt.
  • Ärzteversichert unterstützt Sie bereits bei der Vertragsauswahl, damit Sie eine BU-Police mit fairen Leistungsvoraussetzungen haben.
  • Prüfen Sie regelmäßig, ob Ihre BU-Rente angepasst werden sollte, da sich der Bedarf mit dem Einkommen ändert.

Quellen


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