Teilzeit als Arzt ist heute in vielen Arbeitsbereichen möglich und wird besonders von Ärztinnen mit Familienpflichten, aber auch zunehmend von Ärzten genutzt. Die rechtliche Grundlage bildet das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG), das Arbeitnehmern unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Arbeitszeitreduzierung einräumt. Bei Teilzeittätigkeit reduzieren sich Gehalt und Beiträge ins Versorgungswerk anteilig. Der Versicherungsschutz muss an die veränderte Situation angepasst werden.
Hintergrund
Angestellte Ärzte haben nach dem TzBfG bei Arbeitgebern mit mehr als 15 Mitarbeitern und einer Betriebszugehörigkeit von mehr als sechs Monaten grundsätzlich Anspruch auf Teilzeitarbeit, sofern betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Niedergelassene Ärzte können Teilzeit durch Reduzierung der Sprechstundenzeiten oder Kooperationsmodelle umsetzen, müssen dabei aber die Mindestanforderungen der Kassenärztlichen Vereinigung erfüllen. Die Auswirkungen auf das Versorgungswerk sind erheblich: Geringere Beiträge bedeuten niedrigere spätere Rente. Die Berufsunfähigkeitsversicherung muss auf die reduzierte berufliche Tätigkeit und das gesunkene Einkommen angepasst werden.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Sprechen Sie rechtzeitig mit Ihrem Arbeitgeber über Teilzeitwünsche und klären Sie, welche Modelle möglich sind.
- Überprüfen Sie die Auswirkungen einer Teilzeittätigkeit auf Ihre Versorgungswerksrente und planen Sie gegebenenfalls Ausgleichszahlungen.
- Passen Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung und Risikolebensversicherung dem gesunkenen Einkommen an.
- Prüfen Sie, ob durch reduziertes Einkommen ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung erforderlich oder sinnvoll sein könnte.
- Ärzteversichert berät Sie zu allen Versicherungsanpassungen, die bei einem Wechsel in die Teilzeit notwendig sind.
- Informieren Sie sich über steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, wenn beide Partner im Arztberuf tätig sind.
Quellen
- Bundesministerium für Arbeit: Teilzeit- und Befristungsgesetz
- Bundesärztekammer: Teilzeit im Arztberuf
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: Teilzeitarbeit für Vertragsärzte
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