Teilzeit für Chefärzte ist aufgrund der umfassenden Leitungsverantwortung seltener als bei anderen ärztlichen Berufsgruppen, aber grundsätzlich möglich. Im Krankenhausrecht gibt es keine generelle Ausnahme vom Teilzeitanspruch nach dem TzBfG, jedoch können Krankenhäuser in bestimmten Fällen betriebliche Gründe geltend machen. Eine Chefarztposition in Teilzeit erfordert klare vertragliche Regelungen zur Aufgabenverteilung, Rufbereitschaft und Liquidationsrechten. Das Modell der geteilten Chefarztstelle (Jobsharing) wird von einigen Kliniken angeboten.
Hintergrund
Chefärzte sind häufig mit sogenannten Dienstverträgen oder Chefarztzusatzverträgen ausgestattet, die Liquidationsrechte und besondere Aufgaben definieren. Diese Verträge können eine Reduzierung der Arbeitszeit erschweren, da Liquidationsrechte traditionell mit einer Vollzeittätigkeit verknüpft sind. Einige Krankenhäuser haben in den letzten Jahren Modelle zur Teilzeitführung in Chefarztstellen entwickelt, um qualifizierte Ärztinnen zu halten. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Marburger Bund setzen sich für mehr Flexibilität in diesem Bereich ein. Bei Teilzeitarbeit reduzieren sich Vergütung und Beiträge zur Altersvorsorge proportional.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Führen Sie frühzeitig ein offenes Gespräch mit der Krankenhausleitung über Ihren Teilzeitwunsch und schlagen Sie konkrete Lösungsmodelle vor.
- Lassen Sie jede Vertragsänderung zu Ihrer Teilzeitregelung von einem auf Arztrecht spezialisierten Anwalt prüfen.
- Klären Sie explizit die Regelungen zur Privatliquidation und Rufbereitschaft in der Teilzeitstelle.
- Überprüfen Sie, wie sich die reduzierte Tätigkeit auf Ihre Altersvorsorge auswirkt und ob Ausgleichszahlungen sinnvoll sind.
- Ärzteversichert berät Sie zu den versicherungstechnischen Konsequenzen einer Arbeitszeitreduzierung als Chefarzt.
- Informieren Sie sich über Erfahrungsberichte anderer Chefärzte, die Teilzeitmodelle erfolgreich umgesetzt haben.
Quellen
- Marburger Bund: Arbeitszeitmodelle für Ärzte
- Deutsche Krankenhausgesellschaft: Personalmanagement im Krankenhaus
- Bundesärztekammer: Ärztinnen im Krankenhaus
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