Das Praktische Jahr (PJ) im Medizinstudium ist grundsätzlich als Vollzeitausbildung konzipiert und dauert 48 Wochen. Eine echte Teilzeit ist im PJ nur in besonderen Ausnahmefällen möglich, etwa bei einer anerkannten Beeinträchtigung oder familiären Pflichten. Einige Universitäten und Kliniken bieten jedoch Modelle, bei denen das PJ auf einen längeren Zeitraum gestreckt wird. Die Approbationsordnung für Ärzte setzt hier Grenzen. Eine frühe Auseinandersetzung mit Versicherungsfragen ist bereits im PJ sinnvoll.

Hintergrund

Die Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO) definiert das PJ als Pflichtausbildungsabschnitt mit festgelegter Mindestdauer. Einige Bundesländer haben in den letzten Jahren Modelle erprobt, bei denen PJ-Abschnitte in Teilzeit absolviert werden können. PJ-Studenten sind in der Regel studentisch krankenversichert und genießen den Unfallversicherungsschutz der Berufsgenossenschaft im Klinikalltag. Eine eigene Berufshaftpflichtversicherung ist während des PJ nicht zwingend erforderlich, da die Klinik als Ausbildungseinrichtung haftet. Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist im PJ-Alter besonders günstig.

Praktische Hinweise für Ärzte und PJ-Studenten

  • Klären Sie mit dem Prüfungsamt Ihrer Universität, ob und unter welchen Bedingungen ein Teilzeit-PJ möglich ist.
  • Sprechen Sie mit der Klinik über Ihre Möglichkeiten und suchen Sie gegebenenfalls eine besonders flexible Ausbildungsstelle.
  • Schließen Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung möglichst früh ab, denn im jungen Alter sind die Beiträge noch sehr günstig.
  • Nutzen Sie das PJ, um erste Gespräche mit einem unabhängigen Versicherungsberater zu führen.
  • Ärzteversichert bietet spezielle Beratungen für Berufseinsteiger und PJ-Studenten zu den wichtigsten Erstversicherungen an.
  • Informieren Sie sich über das Stipendienangebot Ihrer KV, das in einigen Regionen PJ-Studenten finanziell unterstützt.

Quellen


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