Telemedizin ermöglicht Ärzten, Patienten über digitale Kommunikationskanäle zu beraten, zu behandeln und zu überwachen, ohne dass ein persönliches Treffen notwendig ist. Einsatzgebiete reichen von der Videosprechstunde über die digitale Befundbesprechung bis hin zum Remote-Monitoring chronisch kranker Patienten. Die rechtlichen Rahmenbedingungen erlauben heute in Deutschland die ausschließliche Fernbehandlung in vielen Fällen, schreiben aber klare Dokumentations- und Datenschutzpflichten vor. Haftungsrisiken und technische Anforderungen müssen bekannt sein.

Hintergrund

Das Berufsrecht der Bundesärztekammer erlaubt seit 2018 im Grundsatz auch die ausschließliche Behandlung über digitale Kommunikationsmittel, wenn dies ärztlich vertretbar ist. Einschränkungen gelten weiterhin für Leistungen, die eine körperliche Untersuchung erfordern. Das Fernbehandlungsverbot gilt nicht für Verlaufskontrolle, Beratung und Überwachung bei bekannten Diagnosen. Technisch müssen Datenschutzanforderungen nach DSGVO und das Gebot der Datensparsamkeit eingehalten werden. Haftungsrisiken entstehen besonders, wenn Fernbehandlungen trotz fehlender körperlicher Untersuchung durchgeführt werden.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Klären Sie in jedem Telemedizin-Fall vorab, ob eine Fernbehandlung aus medizinischer Sicht vertretbar ist.
  • Nutzen Sie zertifizierte und DSGVO-konforme Plattformen für alle Telemedizin-Leistungen.
  • Dokumentieren Sie telemedizinische Konsultationen vollständig wie reguläre Kontakte in der Patientenakte.
  • Holen Sie die informierte Einwilligung des Patienten für die Telemedizin schriftlich oder digital ein.
  • Prüfen Sie mit Ärzteversichert, ob Ihre Berufshaftpflichtversicherung telemedizinische Behandlungen vollständig abdeckt.
  • Informieren Sie sich über aktuelle Entwicklungen in der digitalen Gesundheitsversorgung, die das telemedizinische Angebot kontinuierlich erweitern.

Quellen


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