Ein Testament ermöglicht Ärzten, die Weitergabe ihres Vermögens, ihrer Praxis und ihres persönlichen Nachlasses nach eigenen Wünschen zu regeln. Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge, die nicht immer dem tatsächlichen Willen entspricht. Für Ärzte mit Praxisvermögen ist ein Testament besonders wichtig, da ein unvorbereiteter Erbfall die Praxiskontinuität gefährden kann. Ein notariell beurkundetes Testament bietet die größte Rechtssicherheit.
Hintergrund
Das deutsche Erbrecht kennt das handschriftliche Testament und das notarielle Testament. Das handschriftliche Testament muss vollständig handgeschrieben und unterschrieben sein. Das notarielle Testament wird vor einem Notar errichtet und bietet durch seine formale Prüfung größere Rechtssicherheit. Ehepaare können ein gemeinschaftliches Testament (Berliner Testament) errichten. Pflichtteilsansprüche nicht bedachter Kinder oder Ehepartner können ein Testament nicht vollständig aushebeln. Für Ärzte mit Praxisvermögen empfiehlt sich ein Testament, das explizit regelt, was mit der Praxis im Todesfall geschehen soll.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Errichten Sie ein Testament und aktualisieren Sie es bei wesentlichen Lebensveränderungen (Heirat, Scheidung, Kinder, Praxisübernahme).
- Lassen Sie das Testament von einem Notar oder einem auf Erbrecht spezialisierten Anwalt prüfen.
- Regeln Sie im Testament explizit die Nachfolge Ihrer Praxis, damit diese nach Ihrem Tod möglichst reibungslos weitergeführt werden kann.
- Hinterlegen Sie wichtige Dokumente (Testament, Vollmachten, Versicherungsunterlagen) an einem sicheren Ort, der Ihren Angehörigen bekannt ist.
- Ärzteversichert empfiehlt, das Testament mit einer aktuellen Lebensversicherung zu kombinieren, um Erbschaftsteuern zu finanzieren.
- Klären Sie Pflichtteilsansprüche und wie Sie diese bei der Testamentsgestaltung berücksichtigen können.
Quellen
- Bundesnotarkammer: Notarielles Testament
- Bundesministerium der Justiz: Erbrecht in Deutschland
- Bundesärztekammer: Nachfolge und Praxisübergabe
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