Die Tierhalterhaftpflicht ist für Ärzte relevant, die privat oder in Verbindung mit ihrer Praxis Tiere halten. Nach § 833 BGB haftet der Tierhalter verschuldensunabhängig für Schäden, die sein Tier verursacht. Das gilt für Hunde, Pferde und andere Tiere. Die finanzielle Haftung kann bei schweren Verletzungen schnell in den sechsstelligen Bereich gehen. Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung ist deshalb für jeden Tierhalter unerlässlich.
Hintergrund
Die Tierhalterhaftung nach § 833 BGB unterscheidet zwischen Luxustieren (Hunde, Pferde) und Nutztieren. Bei Luxustieren gilt die verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung: Der Halter haftet, auch wenn ihn kein Verschulden trifft. Bei Nutztieren (landwirtschaftliche Tiere) gibt es eine Ausnahmeregelung für berufsgemäßige Aufsicht. Für Ärzte mit Hunden oder Pferden im Privatbereich ist die Tierhalterhaftpflichtversicherung deshalb die erste und wichtigste Absicherung. Einige Bundesländer haben außerdem eine gesetzliche Versicherungspflicht für Hunde eingeführt. Manche private Haftpflichtversicherungen decken Tierhalterhaftpflicht mit ab, aber nur für bestimmte Tierarten.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Schließen Sie eine Tierhalterhaftpflichtversicherung für jedes Haustier, insbesondere für Hunde und Pferde ab.
- Prüfen Sie, ob Ihre private Haftpflichtversicherung Tierhalterschäden bereits mitversichert oder ob eine separate Police notwendig ist.
- Beachten Sie die landesrechtlichen Vorschriften zur Pflichtversicherung für Hunde in Ihrem Bundesland.
- Informieren Sie Ihre Versicherung über alle gehaltenen Tiere, da nicht gemeldete Tiere im Schadensfall nicht versichert sein können.
- Ärzteversichert hilft Ihnen, Ihre bestehende Haftpflichtversicherung auf vollständige Tierhalterdeckung zu prüfen.
- Überprüfen Sie die Deckungssummen, denn bei schweren Personenschäden durch Tiere können hohe Schadensersatzforderungen entstehen.
Quellen
- GDV: Tierhalterhaftpflichtversicherung
- Bundesministerium der Justiz: § 833 BGB Tierhalterhaftung
- BaFin: Haftpflichtversicherungen für Verbraucher
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