Stirbt ein Praxisinhaber, ist die Versorgungskontinuität für Patienten gefährdet und das finanzielle Überleben der Praxis bedroht. Vorausschauende Planung schützt Familie und Patienten.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die KV-Zulassung erlischt mit dem Tod des Arztes. Die Erben haben maximal 3 Monate Zeit, einen Nachfolger zu benennen oder die Praxis zu verkaufen.
- Ohne gültige Vollmacht und Testament können Erben die Praxis nicht sofort weiterführen, was zu Einnahmeausfällen von mehreren zehntausend Euro monatlich führt.
- Eine Risikolebensversicherung sichert Familie und Praxisschulden ab.
Ausführliche Antwort
Im Todesfall eines Praxisinhabers entsteht sofortiger Handlungsdruck: Die KV muss binnen kurzer Frist informiert werden. Für die Weiterführung der Praxis kann die KV auf Antrag einen Vertreter für maximal 3 Monate genehmigen. In dieser Zeit können Erben einen Praxisverkauf oder eine Übernahme organisieren. Der Praxiswert wird nach dem modifizierten Ertragswertverfahren ermittelt.
Damit die Erben handlungsfähig sind, sind folgende Dokumente unverzichtbar: eine notarielle Vorsorgevollmacht, ein aktuelles Testament mit klaren Regelungen zur Praxisnachfolge sowie ein Hinterlegungsdokument beim Steuerberater mit allen Praxiszugangsdaten. Ohne diese Unterlagen können Erben im Ernstfall wochenlang nicht auf Bankkonten zugreifen oder Mitarbeiter bezahlen.
Eine Risikolebensversicherung mit einer Versicherungssumme von 500.000 bis 1.500.000 Euro deckt Praxiskredite, Leasing-Verbindlichkeiten und sichert den Ehepartner und die Kinder ab. Die Prämien für Ärzte unter 45 Jahren sind gering: Oft unter 100 Euro monatlich für eine Deckungssumme von 1 Million Euro.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Ärzteversichert empfiehlt, das Thema Praxisnachfolge im Todesfall aktiv zu planen und nicht aufzuschieben. Ein spezialisierter Notar, Steuerberater und Versicherungsmakler sollten gemeinsam ein Notfallpaket erarbeiten. Eine aktualisierte Risikolebensversicherung kostet wenig und gibt der Familie im schlimmsten Fall finanziellen Spielraum.
Quellen und weiterführende Informationen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Praxisnachfolge
- Gesetze im Internet – SGB V Zulassung
- Bundesärztekammer – Praxisübergabe
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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