Die Ausstellung eines Totenscheins ist eine gesetzliche Pflicht, die in den Bestattungsgesetzen der Bundesländer geregelt ist. Jeder approbierte Arzt, der zu einer Leiche hinzugezogen wird, ist verpflichtet, eine Leichenschau durchzuführen und einen Totenschein auszustellen. Der Totenschein enthält Angaben zur Todesursache, Art des Todes (natürlich, nicht natürlich, ungeklärt) und zum Sterbezeitpunkt. Fehler oder Versäumnisse können strafrechtliche und berufsrechtliche Konsequenzen haben.

Hintergrund

Die Leichenschaupflicht und die Regeln zur Totenscheinausstellung sind in den Bestattungsgesetzen und Leichenordnungen der Bundesländer geregelt und unterscheiden sich daher in Details. Grundsätzlich gilt: Der Arzt muss den Leichnam persönlich besichtigen, darf keine Ferndiagnose stellen und muss alle Körperöffnungen (bei vollständiger Leichenschau) untersuchen. Findet sich ein Hinweis auf einen nicht natürlichen Tod, muss der Arzt dies auf dem Totenschein vermerken und die Polizei informieren. Die Eintragung einer falschen Todesursache (Leichenschaufehler) kann zu Strafverfolgung wegen falscher Beurkundung oder Urkundenfälschung führen. Berufshaftpflichtversicherungen decken in der Regel Schäden durch Leichenschaufehler ab.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Führen Sie jede Leichenschau persönlich und sorgfältig durch, auch wenn Sie der behandelnde Arzt des Verstorbenen waren.
  • Zögern Sie nicht, bei unklaren Befunden den Tod als ungeklärt einzustufen und die zuständige Behörde zu informieren.
  • Dokumentieren Sie Ihre Befunde bei der Leichenschau detailliert in der Patientenakte.
  • Kennen Sie die spezifischen Regelungen des Bestattungsgesetzes Ihres Bundeslandes.
  • Eine Berufshaftpflichtversicherung schützt Sie auch bei Fehlern bei der Leichenschau. Ärzteversichert prüft, ob Ihr Schutz ausreichend ist.
  • Bilden Sie sich regelmäßig in der korrekten Durchführung der Leichenschau fort.

Quellen


Blog-Übersicht

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →