Der TV-Ärzte (Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern) regelt Gehalt, Arbeitszeit, Überstundenvergütung und Zusatzleistungen für angestellte Krankenhausärzte. Er wird zwischen dem Marburger Bund und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ausgehandelt. Daneben gilt an Universitätskliniken der TV-Ärzte/TdL, der ähnlich aufgebaut ist.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • TV-Ärzte gilt für kommunale Krankenhäuser, der TV-Ärzte/TdL für Universitätskliniken
  • Vergütung nach Entgeltgruppen (Ä1 bis Ä4): von Assistenzarzt bis leitender Arzt
  • Regelmäßige Tariferhöhungen und Einmalzahlungen werden durch Verhandlungen des Marburger Bunds gesichert

Ausführliche Antwort

Der TV-Ärzte gliedert die Ärzteschaft in vier Entgeltgruppen: Ä1 für Assistenzärzte, Ä2 für Fachärzte, Ä3 für Oberärzte und Ä4 für leitende Oberärzte und Chefärzte ohne Chefarztvertrag. Die Grundgehälter steigen mit Berufserfahrungsstufen alle zwei bis drei Jahre automatisch an. Seit der letzten Tarifrunde 2023/2024 liegt das Einstiegsgehalt im Ä1 bei über 5.800 Euro brutto monatlich, Fachärzte (Ä2) erhalten über 7.500 Euro, Oberärzte (Ä3) teils über 9.000 Euro.

Zusätzlich zum Grundgehalt enthält der TV-Ärzte Regelungen zu Bereitschaftsdiensten, Rufbereitschaft, Nacht- und Wochenendzuschlägen sowie Überstundenvergütung. Dienste werden je nach Belastungsgrad in Kategorien eingeteilt und entsprechend vergütet oder in Freizeitausgleich umgewandelt. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 42 Stunden, Überstunden sind zu vergüten oder durch Freizeit auszugleichen.

Für Ärzte an privatisierten oder freigemeinnützigen Krankenhäusern gilt der TV-Ärzte nicht automatisch. Hier kommen Haustarifverträge oder individuelle Vereinbarungen zum Einsatz. Es lohnt sich, den eigenen Vertrag auf Abweichungen zu prüfen.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Auch wenn Tarifverträge einen Basisschutz bieten, decken sie keine private Altersvorsorge oder individuelle Absicherungsbedarfe ab. Ärzteversichert empfiehlt angestellten Krankenhausärzten, ergänzend zur tariflichen Vergütung eine Berufsunfähigkeitsversicherung sowie eine kapitalgedeckte Altersvorsorge abzuschließen, die unabhängig vom Arbeitgeber funktioniert.

Quellen und weiterführende Informationen

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