Der Übergang vom angestellten Arzt zum Praxisinhaber ist einer der bedeutendsten Statuswechsel im ärztlichen Berufsleben. Er beinhaltet die Beantragung einer Kassenzulassung, die Finanzierung der Praxisgründung oder -übernahme, die Umstellung der sozialen Absicherung und die Einrichtung einer vollständigen Praxisorganisation. Der Prozess erfordert eine Vorlaufzeit von mindestens einem Jahr und fundierte Beratung in rechtlichen, steuerlichen und versicherungstechnischen Fragen. Ein systematischer Übergang reduziert Risiken erheblich.
Hintergrund
Angestellte Ärzte haben in der Regel gesicherte Einnahmen, keine unternehmerischen Risiken und sind über den Arbeitgeber krankenversichert. Mit der Niederlassung ändert sich alles: Der Arzt trägt das unternehmerische Risiko, muss selbst für Krankenversicherung, Altersvorsorge und Betriebsabsicherung sorgen. Die Kassenärztliche Vereinigung prüft beim Zulassungsantrag die fachliche Qualifikation und die Bedarfsplanung für den Standort. Neben der Zulassung sind Approbation, Facharztbezeichnung und Eintragung ins Arztregister Voraussetzungen. Die Finanzierung der Praxisgründung oder -übernahme muss vor dem Übergang vollständig gesichert sein.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Stellen Sie den Antrag auf Kassenzulassung mindestens sechs Monate vor dem geplanten Start der Praxis und informieren Sie sich über freie Arztsitze.
- Schließen Sie rechtzeitig eine Berufshaftpflichtversicherung, Praxisinhaltsversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung ab.
- Planen Sie die Umstellung von gesetzlicher auf private Krankenversicherung (sofern gewünscht) frühzeitig und berücksichtigen Sie Wartezeiten.
- Kündigen Sie Ihren Anstellungsvertrag mit ausreichend Vorlauf und klären Sie die Kündigungsfristen.
- Ärzteversichert begleitet Sie durch den gesamten Statuswechsel und stellt sicher, dass Ihr Versicherungsschutz vom ersten Tag der Niederlassung vollständig ist.
- Holen Sie Beratung bei der Existenzgründungsberatung Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung in Anspruch.
Quellen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: Existenzgründung und Niederlassung
- Bundesärztekammer: Wechsel in die Niederlassung
- KfW: Finanzierungsangebote für Arztpraxen
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