Eine Unterstützungskasse ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge (bAV), bei der der Arbeitgeber (der Praxisinhaber) Beiträge für die Altersversorgung seiner Mitarbeiter in eine rechtlich selbstständige Einrichtung einzahlt. Im Gegensatz zu anderen bAV-Wegen gibt es beim Weg über die Unterstützungskasse keine gesetzlichen Beitragsbeschränkungen. Beiträge sind für den Arbeitgeber als Betriebsausgaben absetzbar. Für Praxisinhaber kann eine Unterstützungskasse auch zur eigenen Absicherung genutzt werden.
Hintergrund
Die Unterstützungskasse ist einer von fünf anerkannten Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge in Deutschland. Sie wird meist als rückgedeckte Unterstützungskasse eingerichtet, bei der die Kasse eine Rückdeckungsversicherung (Lebensversicherung) abschließt. Der Beitrag des Arbeitgebers ist in voller Höhe als Betriebsausgabe absetzbar, unabhängig von den sonst geltenden Höchstgrenzen für Pensionsrückstellungen. Mitarbeiter erwerben eine Anwartschaft auf Versorgungsleistungen, die bei Invalidität oder Renteneintritt gewährt werden. Praxisinhaber, die Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH sind, können sich selbst über eine Unterstützungskasse versorgen.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Prüfen Sie, ob eine Unterstützungskasse im Vergleich zu anderen bAV-Wegen (Direktversicherung, Pensionskasse) für Ihre Praxisgröße und Mitarbeiterstruktur geeignet ist.
- Beauftragen Sie einen auf betriebliche Altersvorsorge spezialisierten Berater mit der Einrichtung einer Unterstützungskasse.
- Kommunizieren Sie das bAV-Angebot aktiv an Ihre Mitarbeiter, da ein attraktives Versorgungsangebot die Mitarbeiterbindung erhöht.
- Berücksichtigen Sie die Insolvenzsicherungspflicht über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) für arbeitgeberfinanzierte Leistungen.
- Ärzteversichert berät Sie zu allen bAV-Optionen für Ihre Praxis und zeigt Ihnen, welches Modell am besten zu Ihrer Situation passt.
- Überprüfen Sie regelmäßig, ob die gewählte Lösung noch steuerlich und arbeitsrechtlich optimal ist.
Quellen
- Bundesministerium für Arbeit: Betriebliche Altersvorsorge Grundlagen
- GDV: Betriebliche Altersvorsorge Durchführungswege
- Bundesärztekammer: Arbeitgeberleistungen für Praxismitarbeiter
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