Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung deckt reine Vermögensschäden ab, also Schäden, die weder Personen- noch Sachschaden einschließen. Für Ärzte relevant ist sie vor allem bei gutachterlicher Tätigkeit, Beratungsleistungen oder bei Fehlern in der ärztlichen Bescheinigung, die zu wirtschaftlichen Nachteilen für Dritte führen. Eine fehlerhafte Invaliditätsbescheinigung, die zu einer zu hohen Versicherungsleistung führt, oder ein fehlerhaftes Fahreignungsgutachten können zu Rückforderungsansprüchen führen. Standard-Berufshaftpflichtversicherungen decken solche Schäden oft nicht ab.

Hintergrund

Die Abgrenzung zwischen Berufshaftpflicht und Vermögensschadenhaftpflicht ist oft komplex. Berufshaftpflicht deckt Schäden aus ärztlicher Behandlung (Personen- und Sachschäden), während die Vermögensschadenhaftpflicht spezifisch reine Vermögensschäden aus nicht-heilkundlicher Tätigkeit abdeckt. Bei der gutachterlichen Tätigkeit für Versicherungen, Gerichte oder Arbeitgeber entstehen häufig reine Vermögensschadenrisiken. Auch bei der Beratung zu medizinischen Produkten oder bei Aussagen gegenüber Behörden können solche Schäden entstehen. Eine gesonderte Vermögensschadenhaftpflicht ist für Ärzte mit erheblicher Gutachtertätigkeit empfehlenswert.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Prüfen Sie, ob Ihre Berufshaftpflichtversicherung auch reine Vermögensschäden aus Gutachten und Beratungsleistungen abdeckt.
  • Schließen Sie eine separate Vermögensschadenhaftpflicht ab, wenn Sie regelmäßig Gutachten für Gerichte, Versicherungen oder Behörden erstellen.
  • Dokumentieren Sie Gutachten und Bescheinigungen sorgfältig und bewahren Sie Kopien langfristig auf.
  • Beachten Sie, dass Bescheinigungen und Atteste rechtlich bedeutsam sind und falsche Angaben zivil- und strafrechtliche Folgen haben.
  • Ärzteversichert analysiert Ihren gesamten Tätigkeitsbereich und empfiehlt, ob eine Vermögensschadenhaftpflicht für Sie notwendig ist.
  • Klären Sie mit Ihrem Versicherer, ob gutachterliche Tätigkeiten in Ihrer bestehenden Police inbegriffen sind.

Quellen


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