Ein Vermögensverwalter übernimmt für den Arzt die laufende Betreuung und Steuerung eines Kapitalportfolios nach vorher vereinbarten Anlagerichtlinien. Im Gegensatz zur einmaligen Beratung durch einen Finanzberater trifft der Vermögensverwalter eigenständig Anlageentscheidungen im Rahmen des Mandats. Für Ärzte mit begrenzter Zeit für Finanzthemen kann dies eine sinnvolle Lösung sein.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Vermögensverwalter benötigen eine BaFin-Zulassung und handeln im Rahmen der MiFID-II-Regulierung
- Gebühren liegen typischerweise bei 0,5 bis 1,5 Prozent des verwalteten Vermögens jährlich
- Für Ärzte lohnend ab einem investierbaren Vermögen von 150.000 bis 250.000 Euro
Ausführliche Antwort
Ein Vermögensverwalter erhält vom Arzt eine Vollmacht, Wertpapiere innerhalb vereinbarter Grenzen (Anlagestrategie, Risikoklasse, Ausschlussliste) eigenständig zu kaufen und zu verkaufen. Der Arzt erhält regelmäßige Berichte über die Portfolioentwicklung und muss nicht selbst tätig werden. Das unterscheidet die Vermögensverwaltung vom Wertpapierdepot ohne Beratung.
Die Qualität von Vermögensverwaltern variiert stark. Wichtige Auswahlkriterien sind die Track-Record (Anlageergebnisse der letzten 5 bis 10 Jahre), die Transparenz der Gebührenstruktur, die Anpassungsfähigkeit an individuelle Bedürfnisse (z. B. ethische Ausschlüsse, steuerliche Optimierung für Selbstständige) und die BaFin-Zulassung. Für Ärzte ist es sinnvoll, einen Verwalter zu wählen, der Erfahrung mit Freiberuflern und Selbstständigen hat, da die steuerlichen Anforderungen spezifisch sind.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Ärzte sollten Vermögensverwaltungsmandate regelmäßig auf Leistung, Kosten und Zielentsprechung überprüfen. Ärzteversichert koordiniert auf Wunsch die Überprüfung bestehender Mandate und stellt sicher, dass die Absicherungsstrategie (Risikolebensversicherung, BU) mit dem Investmentportfolio harmoniert.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – Vermögensverwaltung
- Bundesfinanzministerium – Kapitalertragsteuer
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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