Ein reiner Privatarzt ist ein Arzt ohne Kassenzulassung, der ausschließlich Privatpatienten behandelt und nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abrechnet. Diese Praxisform stellt besondere Anforderungen an den Versicherungsschutz: Die Berufshaftpflicht muss auf die privatärztliche Tätigkeit zugeschnitten sein, und die Liquidation über privatärztliche Abrechnungsstellen muss abgesichert werden. Außerdem fehlt das Sicherheitsnetz der KV-Vergütung, weshalb Einkommensabsicherungen noch wichtiger sind. Eine maßgeschneiderte Versicherungsstrategie ist unerlässlich.
Hintergrund
Privatarztpraxen gibt es vor allem in Ballungsräumen mit zahlungskräftiger Klientel und in bestimmten Fachgebieten wie Ästhetik, Anti-Aging oder Präventivmedizin. Die Honorare sind in der Regel deutlich höher als in der kassenärztlichen Versorgung, aber auch die Abhängigkeit von privat zahlenden Patienten macht die Einnahmen volatiler. Ohne KV-Rückhalt trägt der Privatarzt das volle unternehmerische Risiko. Die Berufshaftpflicht muss alle angebotenen Leistungen, auch ästhetische oder nicht anerkannte Leistungen, vollständig abdecken. Datenschutz und Abrechnungssicherheit spielen in der Privatarztpraxis eine besondere Rolle.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Schließen Sie eine Berufshaftpflichtversicherung ab, die explizit alle Leistungen Ihrer Privatpraxis, einschließlich ästhetischer oder präventivmedizinischer Angebote, abdeckt.
- Sorgen Sie für eine robuste Berufsunfähigkeitsversicherung, da ohne KV-Vergütung ein längerer Ausfall existenzbedrohend ist.
- Klären Sie die umsatzsteuerliche Behandlung aller angebotenen Leistungen, da nicht-heilkundliche Leistungen umsatzsteuerpflichtig sein können.
- Nutzen Sie professionelle privatärztliche Verrechnungsstellen für die GOÄ-Abrechnung.
- Ärzteversichert kennt die speziellen Anforderungen von Privatarztpraxen und berät Sie zu einem vollständigen Schutzpaket.
- Überprüfen Sie regelmäßig, ob neu angebotene Behandlungen in Ihrer Berufshaftpflicht gemeldet sind.
Quellen
- Bundesärztekammer: GOÄ und Privatarztpraxis
- PKV-Verband: Privatärztliche Leistungen und Abrechnung
- GDV: Berufshaftpflicht für Ärzte
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