Eine Doppelzulassung liegt vor, wenn ein Arzt an mehreren Standorten eine Kassenzulassung hält, oder wenn er gleichzeitig kassenärztlich und privatärztlich tätig ist. In beiden Fällen müssen die Versicherungsverträge alle Tätigkeitsorte und Tätigkeitsarten vollständig abdecken. Nicht gemeldete Tätigkeiten oder Standorte können im Schadensfall zu Deckungslücken führen. Eine sorgfältige Abstimmung des Versicherungsschutzes auf die individuelle Praxisstruktur ist unerlässlich.

Hintergrund

Ärzte mit mehreren Standorten oder kombinierten Zulassungsmodellen haben eine komplexere Versicherungssituation als Einzelpraxisinhaber. Die Berufshaftpflicht muss alle Standorte und alle dort erbrachten Leistungen abdecken. Bei kombinierten Kassen- und Privatpraxen können je nach Tätigkeit unterschiedliche Deckungsanforderungen bestehen. Für jeden Standort kann zudem eine eigene Praxisinhaltsversicherung notwendig sein. Bei überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaften (ÜBAGs) oder Praxisnetzen gelten zusätzliche Regelungen. Auch die Betriebshaftpflicht muss auf mehrere Betriebsstätten ausgerichtet sein.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Informieren Sie Ihre Berufshaftpflichtversicherung vollständig über alle Praxisstandorte und Tätigkeitsbereiche.
  • Prüfen Sie, ob die Praxisinhaltsversicherung alle Standorte mit ihren jeweiligen Werten abdeckt.
  • Bei ÜBAG oder Praxisnetz: Klären Sie die Versicherungssituation für gemeinschaftlich genutzte Einrichtungen und Geräte.
  • Melden Sie neue Standorte oder Tätigkeiten immer vorab Ihrem Versicherer, um Deckungslücken zu vermeiden.
  • Ärzteversichert spezialisiert sich auf komplexe Praxisstrukturen und entwickelt maßgeschneiderte Versicherungslösungen für Ärzte mit mehreren Standorten.
  • Überprüfen Sie den Versicherungsschutz bei jeder Erweiterung Ihrer Praxisstruktur.

Quellen


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